Jusletter

Über mobile Leiter ins Bett

Vermieter haftet für die Folgen eines frühmorgendlichen Sturzes

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: fel., Über mobile Leiter ins Bett, in: Jusletter 25. Juni 2007
Eine regelmässig als Schlafzimmer benutzte Galerie einer Wohnung muss durch eine Treppe oder eine fest verankerte Leiter mit Handlauf erschlossen sein. Andernfalls liegt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ein Werkmangel vor, für den der Vermieter als Eigentümer der Räumlichkeiten haftet, wenn es zu einem Unfall kommt.

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