Zulässige Altersgrenze für Notare
Neues Basler Gesetz in allen Punkten verfassungskonform
Das neue baselstädtische Notariatsgesetz verstösst in keiner Weise gegen die Bundesverfassung. Das steht fest, nachdem das Bundesgericht die von zwei Notaren gegen das Gesetz eingereichte staatsrechtliche Beschwerde in allen Punkten abgewiesen und damit unter anderem die Altersgrenze von 75 Jahren für die Ausübung des Notariats abgesegnet hat.
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