Verlängerung der Verjährungsfristen bei Spätschäden
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) spricht sich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei unerlaubten Handlungen aus, so dass auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche gegeben sind. Gemeint sind insbesondere Opfer von schädlichen Bausubstanzen wie Asbest oder später eintreffenden Bauschäden.
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