Entlassungsgesuch von René Osterwalder
Laut Bundesgericht muss Zürcher Obergericht entscheiden
BGer – Das Zürcher Obergericht und nicht das Amt für Justizvollzug muss darüber entscheiden, ob René Osterwalder entlassen werden kann. Das Bundesgericht hat die Beschwerden des heute 53-Jährigen abgewiesen.
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