Mindestausschüttungsquote bei Lebensversicherungsgesellschaften: Bundesrat nimmt Stellung zu GPK-Bericht
Der Bundesrat hat sich am 7. März 2008 den Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) vom 23. November 2007 zur Untersuchung der Berechnungsgrundlage der Legal Quote (Mindestausschüttungsquote bei Lebensversicherungsgesellschaften) angeschlossen. Eine Änderung der Aufsichtsverordnung (AVO) lehnt er jedoch ab.
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