SGK-N hält an wichtigsten Differenzen bei der Pflegefinanzierung fest
Die Kosten der Übergangspflege nach dem Spitalaustritt sollen von den Kantonen und den Krankenkassen übernommen werden. In diesem und zwei weiteren Punkten widersetzt sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) dem Ständerat.
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