Mögliche Straftaten der Gebrüder Schmidheiny verjährt
BGer – Die Gebrüder Schmidheiny können für Todesfälle durch Asbestbelastung im Eternitwerk Niederurnen GL strafrechtlich nicht belangt werden. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass vor dem Jahr 1994 allenfalls begangene Delikte verjährt sind.
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