Verdeckt gefilmter Kassensturz-Beitrag – Bundesgericht weist UBI in die Schranken
BGer – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat mit einem Entscheid gegen den Kassensturz ihre Kompetenzen überschritten. Laut Bundesgericht ist es nicht Sache der UBI, den Einsatz einer versteckten Kamera im Beitrag über einen Schönheitschirurgen als Persönlichkeitsverletzung anzuprangern.
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