Tödliche Auseinandersetzung nach Kartenspiel
Bundesgericht heisst Beschwerde teilweise gut
BGer – Das bernische Obergericht wird sich nochmals mit einem Tötungsdelikt in Uetendorf im Jahr 2004 befassen müssen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Täters teilweise gut und befand die vom Obergericht verhängte Strafe als zu hoch.
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