Anpassung der AHV/IV-Renten
Neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2009 an die Wirtschaftsentwicklung angepasst. Sie werden um 3,2% erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für den Lebensbedarf werden angehoben. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angepasst, die u.a. der Festlegung des koordinierten Lohnes dienen. Zudem hat der Bundesrat die Beträge für die Erwerbsersatz- und die Mutterschaftsentschädigung angepasst.
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