Jusletter

Kein Direktzugang zu Sterbemittel für Dignitas

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid von Swissmedic

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kein Direktzugang zu Sterbemittel für Dignitas, in: Jusletter 27. Oktober 2008
BVGer – Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital (NAP) nicht selber beziehen und lagern. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Ludwig A. Minelli gegen den Entscheid von Swissmedic abgewiesen (Urteil C-178/2008).

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