Tiefe Perrons in Kurvenbahnhöfen zulässig
Behindertenorganisation mit Beschwerde erfolglos
BVGer – Die SBB muss die Perrons in Kurvenbahnhöfen bei einer Sanierung nicht auf behindertengerechte Höhe ausbauen. Laut Bundesverwaltungsgericht wäre dies aus Sicherheitsgründen und wegen der Einschränkung der verwendbaren Zugtypen unverhältnismässig (Urteil A-7569/2007).
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