Besserer Schutz für Whistleblower durch OR-Teilrevision
Bundesrat schickt Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung
Wer Missstände am Arbeitsplatz meldet, soll künftig besser vor einer Kündigung geschützt werden. Dies sieht eine Teilrevision des Obligationenrechts vor, die der Bundesrat am 5. Dezember 2008 in die Vernehmlassung geschickt hat.
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