Heimlicher Einstieg von Laxey bei Implenia
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid der EBK
BVGer – Der britische Hedge-Fund Laxey hat beim Aufbau seiner Beteiligung am Schweizer Baukonzern Implenia das Börsengesetz verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der Bankenkommission, wonach Laxey früher meldepflichtig gewesen wäre (Urteile B-2775/2008 und B-635/2008).
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