Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative
Der Bundesrat hat am 14. Januar 2009 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Ausländergesetzes (AuG) eröffnet. Der indirekte Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative nimmt die Anliegen der Initiantinnen und Initianten auf, ohne die bestehenden Grundrechte der Bundesverfassung und des Völkerrechts zu verletzen. Ausländerrechtliche Bewilligungen sollen bei schwerwiegenden Straftaten konsequent widerrufen werden. Zudem soll die Niederlassungsbewilligung nur bei einer erfolgreichen Integration erteilt werden.
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