Vorsorgliches Verbot für «Mitarbeiter-Check»
Bundesverwaltungsgericht heisst Gesuch des Datenschützers gut
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Auskunftsbüro Dun & Bradstreet vorsorglich verboten, über den «Mitarbeiter-Check» weiterhin Daten zu Stellenbewerbern anzubieten. Die Richter in Bern haben ein Gesuch des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gutgeheissen (Urteil A-8028/2008).
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