Liebe Leserinnen und Leser

Ich nutze die Gelegenheit, auf den runden Geburtstag unseres hochgeschätzten Autors Dr. iur. Roland Pfäffli hinzuweisen. Roland Pfäffli ist Notar, Grundbuchverwalter von Thun und Lehrbeauftragter im Sachenrecht an der Universität Freiburg i.Ue. In den letzten acht Jahren hat Roland Pfäffli Jusletter treu begleitet und hier die stattliche Anzahl von 35 (!) Beiträgen veröffentlicht, wobei seine beachtliche Publikationsliste bezeugt, dass er dabei andere Publikationen keineswegs vernachlässigte. Wir gratulieren ihm auf diesem Weg ganz herzlich zum Geburtstag, wünschen ihm alles Gute und freuen uns auf weitere publikationsreiche Jahre.
In seinem 36. Jusletter-Beitrag «Die Angst des Grundbuchverwalters vor dem Eintrag» geht Dr. iur. Roland Pfäffli zuerst auf die Haupt- und Nebenaufgaben eines Grundbuchverwalters ein, bevor er sich dann der «Angstfrage» widmet. Schliesslich klärt er auch – frei nach Schnyder – die Nichtersetzbarkeit durch Automaten und warum der Grundbuchverwalter wohl bald zum Chief Executive Officer befördert wird.
Die USA haben die Schweiz um Amtshilfe in Steuersachen im Fall UBS ersucht. Die Medien berichten fleissig darüber, und der Aktienkurs der UBS purzelte in letzter Zeit leider – wohl aus diesem und anderen Gründen – munter in den Keller. Dabei ist ab und zu vom sog. QI-Status die Rede. Der Titel «QI» (Qualified Intermediary) ermöglicht es einer Bank, mit US-Titeln zu handeln, ohne die Nicht-US-Investoren offenlegen zu müssen. Prof. Dr. iur. Urs Behnisch analysiert die Bedeutung der QI-Normen im Amtshilfeverfahren gegen die UBS.
Dr. med. Muster AG? Seit einigen Jahren dürfen Arzt-Praxen in Form einer juristischen Person geführt werden. RA Marc Häusler zeigt die Vorteile einer Arztpraxis als Aktiengesellschaft oder GmbH auf und informiert über die Änderungen des GmbH-, Aktien- und Revisionsrechts.
Und es geht wirtschaftsrechtlich weiter: RA Bernhard Isenring präsentiert einen kurzen Überblick über das neue Finanzmarktaufsichtsrecht in der Schweiz. Er widmet sich insb. dem FINMAG und der FINMA.
Hier erlaube ich mir einen Hinweis in eigener Sache: Interessenten für «BF – Regulierung und Selbstregulierung der Finanzmärkte in der Schweiz» haben nur noch wenige Tage Zeit (bis zum 31. Januar 2009), um vom Subskriptionsrabatt von 10% zu profitieren: Informationen zum Buch und zur Plattform sowie die Konditionen und Bestellmöglichkeit finden Sie unter www.bfonline.ch.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht

                          
   
Nils Güggi
Urs R. Behnisch
Urs R. Behnisch
Abstract

Die USA haben 2001, nach Inkrafttreten des neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz, ein komplexes Quellensteuerverfahren für Erträge und Kapitalgewinne auf US-Wertschriften eingeführt. Das sogenannte QI-Verfahren («qualified intermediary») wird auf die Bedeutung im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen und insbesondere dessen Amtshilfeklausel untersucht. Aktueller Anlass bildet das Amtshilfegesuch an die eidgenössische Steuerverwaltung betreffend UBS-Kunden in den USA.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

In diesem Beitrag geht es primär um die Aufgaben des Grundbuchverwalters, insbesondere um seine Prüfungspflicht, d.h. ob ein Geschäft im Grundbuch eingetragen werden kann oder nicht. Konkret drückt sich dies aus durch ein «Ja» bzw. ein «Nein» des Grundbuchverwalters zur beantragten Grundbuchanmeldung. Dass diese Frage oft nicht einfach zu beantworten ist, zeigen die nachfolgenden Ausführungen. Wichtig dabei ist, dass sich der Registerführer stets vor Augen hält, dass das Grundbuch (wie auch das Handelsregister) kein «Verweigerungsregister», sondern ein «Eintragsregister» ist.

Bernhard Isenring
Bernhard Isenring
Abstract

Am 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, kurz FINMAG, in Kraft getreten. Darin finden sich die gesetzlichen Grundlagen des formellen Finanzmarktrechts. Eine wichtige Neuerung stellt in diesem Zusammenhang die Schaffung der «Finanzmarktaufsicht» (FINMA) dar, einer organisatorisch unabhängigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, welche die Funktionen des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV), der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) sowie der Kontrollstelle für Geldwäscherei (Kst GwG) übernimmt. Darüber hinaus harmonisiert das FINMAG die Aufsichts- und Sanktionsinstrumente, welche der FINMA bei ihrer Aufsichtstätigkeit über Banken und Sparkassen, Pfandbriefzentralen, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Börsen und Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen sowie über Finanzintermediäre gemäss Geldwäschereigesetzgebung zustehen.

Marc Häusler
Marc Häusler
Abstract

Seit mehreren Jahren besteht für Ärzte die Möglichkeit, ihre Praxis in der Form einer juristischen Person zu führen; davon wird indessen wenig Gebrauch gemacht. Mit Blick auf die zum Teil massiven Steuereinsparungen, welche durch die Überführung in eine juristische Person erzielt werden können, lässt dies erstaunen. Insbesondere seit der Änderung des GmbH-, Aktien- und Revisionsrechts vom 1. Januar 2008 sollten die Berührungsängste gegenüber einer Umwandlung in eine juristische Person abgelegt werden. Der nachfolgende Beitrag soll die Vorteile einer Arztpraxis in der Form einer AG oder GmbH aufzeigen, über die Änderungen der obgenannten Gesetzesrevision informieren und den Umwandlungsvorgang in eine juristische Person erläutern.

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Der in der Schweiz laufenden Betreibung des Genfer Handelshauses Noga gegen Russland über fast 1,2 Milliarden Franken ist der Boden entzogen. Das Bundesgericht hat die Anerkennung eines französischen Schiedsgerichtsurteils bestätigt (BGE 4A_403/2008).

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Zürcher Gemeinde Mettmenstetten hat einer geistig behinderten jungen Frau aus Angola die Einbürgerung zu Unrecht verweigert. Laut Bundesgericht ist der aus finanziellen Überlegungen gefällte Entscheid des Gemeinderates diskriminierend (BGE 1D_19/2007).

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Wegen eines vollendeten Tötungsversuches muss ein 47-jähriger Luzerner Geschäftsmann eine vierjährige Freiheitsstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und das Urteil des Luzerner Obergerichtes bestätigt (Urteil 6B_671/2008).

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Nachdem ein Arzt im Strafverfahren wegen dem Konkurs seiner Unternehmen im 2007 freigesprochen wurde, sah er sich mit einer hohen zivilrechtlichen Forderung konfrontiert. Das Bundesgericht hat nun zwei Urteile bestätigt, welche ihn zur Zahlung von 1,37 Millionen Franken verurteilen (Urteile 4A_386/2007, 4A_6/2008, 4A_422/2007 und 4A_154/2008).

Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung eines Kosovaren bestätigt. Seine Schweizer Ex-Frau war über die Jahre mit vier Männern aus dem gleichen Dorf im Kosovo verheiratet gewesen (Urteil C-1157/2008).

Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Auskunftsbüro Dun & Bradstreet vorsorglich verboten, über den «Mitarbeiter-Check» weiterhin Daten zu Stellenbewerbern anzubieten. Die Richter in Bern haben ein Gesuch des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gutgeheissen (Urteil A-8028/2008).

Jurius
Jurius
Abstract

BStGer – Die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat nichts gegen die Freilassung des mutmasslichen Atomschmugglers Marco Tinner. Wegen Fluchtgefahr erhöhte sie die Kaution für den Ostschweizer Ingenieur jedoch auf 100’000 Franken.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes eröffnet. Er will das über 100 Jahre alte Gesetz auf eine moderne und konsumentenfreundliche Basis stellen. Die Vernehmlassung dauert bis 30. April 2009.

Jurius
Jurius
Abstract

Mit einer Verlängerung der Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht will der Bundesrat gewährleisten, dass Opfer auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend machen können. Er hat am 21. Januar 2009 das EJPD beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Angesichts des fehlenden Konsenses verzichtet der Bundesrat hingegen auf eine umfassende Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) auf den 1. Februar 2009 in Kraft zu setzen.

Jurius
Jurius
Abstract

Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat sich bei der Beratung der Differenzen zur Revision der Militärgesetzgebung in einigen Punkten dem Nationalrat angeschlossen, hält aber am Entscheid des Ständerates fest, obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland zu ermöglichen.

Jurius
Jurius
Abstract

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) lehnt es ab, den strafrechtlichen Landesverweis wieder einzuführen. Sie setzt weiterhin auf eine Konkretisierung der entsprechenden ausländerrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten, wie sie der Bundesrat in seinem Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative vorsieht. Weiter lehnt sie eine Initiative ab, die eine Einbürgerung nur bei Beherrschen einer Amtssprache ermöglichen will und gibt einer Initiative Folge, welche die Inländerdiskriminierung beim Nachzug ausländischer Familienangehöriger aufheben will.

Jurius
Jurius
Abstract

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will das in Art. 48a BV vorgesehene Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von interkantonalen Verträgen wieder aufheben. Das neue Instrument steht quer in der föderalistischen Landschaft der Schweiz, in der jeder Kanton gleichberechtigt ist und nicht einem Kanton der Wille der anderen aufgezwungen werden sollte. Ist eine gesamtschweizerische Lösung eines Problems erforderlich, ist der ordentliche, demokratisch legitimierte Weg der Gesetzgebung zu beschreiten.