Liebe Leserinnen und Leser
Nils Güggi |

Abstract
Die USA haben 2001, nach Inkrafttreten des neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz, ein komplexes Quellensteuerverfahren für Erträge und Kapitalgewinne auf US-Wertschriften eingeführt. Das sogenannte QI-Verfahren («qualified intermediary») wird auf die Bedeutung im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen und insbesondere dessen Amtshilfeklausel untersucht. Aktueller Anlass bildet das Amtshilfegesuch an die eidgenössische Steuerverwaltung betreffend UBS-Kunden in den USA.
Abstract
In diesem Beitrag geht es primär um die Aufgaben des Grundbuchverwalters, insbesondere um seine Prüfungspflicht, d.h. ob ein Geschäft im Grundbuch eingetragen werden kann oder nicht. Konkret drückt sich dies aus durch ein «Ja» bzw. ein «Nein» des Grundbuchverwalters zur beantragten Grundbuchanmeldung. Dass diese Frage oft nicht einfach zu beantworten ist, zeigen die nachfolgenden Ausführungen. Wichtig dabei ist, dass sich der Registerführer stets vor Augen hält, dass das Grundbuch (wie auch das Handelsregister) kein «Verweigerungsregister», sondern ein «Eintragsregister» ist.
Abstract
Am 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, kurz FINMAG, in Kraft getreten. Darin finden sich die gesetzlichen Grundlagen des formellen Finanzmarktrechts. Eine wichtige Neuerung stellt in diesem Zusammenhang die Schaffung der «Finanzmarktaufsicht» (FINMA) dar, einer organisatorisch unabhängigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, welche die Funktionen des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV), der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) sowie der Kontrollstelle für Geldwäscherei (Kst GwG) übernimmt. Darüber hinaus harmonisiert das FINMAG die Aufsichts- und Sanktionsinstrumente, welche der FINMA bei ihrer Aufsichtstätigkeit über Banken und Sparkassen, Pfandbriefzentralen, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Börsen und Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen sowie über Finanzintermediäre gemäss Geldwäschereigesetzgebung zustehen.
Abstract
Seit mehreren Jahren besteht für Ärzte die Möglichkeit, ihre Praxis in der Form einer juristischen Person zu führen; davon wird indessen wenig Gebrauch gemacht. Mit Blick auf die zum Teil massiven Steuereinsparungen, welche durch die Überführung in eine juristische Person erzielt werden können, lässt dies erstaunen. Insbesondere seit der Änderung des GmbH-, Aktien- und Revisionsrechts vom 1. Januar 2008 sollten die Berührungsängste gegenüber einer Umwandlung in eine juristische Person abgelegt werden. Der nachfolgende Beitrag soll die Vorteile einer Arztpraxis in der Form einer AG oder GmbH aufzeigen, über die Änderungen der obgenannten Gesetzesrevision informieren und den Umwandlungsvorgang in eine juristische Person erläutern.
Abstract
BGer – Der in der Schweiz laufenden Betreibung des Genfer Handelshauses Noga gegen Russland über fast 1,2 Milliarden Franken ist der Boden entzogen. Das Bundesgericht hat die Anerkennung eines französischen Schiedsgerichtsurteils bestätigt (BGE 4A_403/2008).
Abstract
BGer – Die Zürcher Gemeinde Mettmenstetten hat einer geistig behinderten jungen Frau aus Angola die Einbürgerung zu Unrecht verweigert. Laut Bundesgericht ist der aus finanziellen Überlegungen gefällte Entscheid des Gemeinderates diskriminierend (BGE 1D_19/2007).
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BGer – Wegen eines vollendeten Tötungsversuches muss ein 47-jähriger Luzerner Geschäftsmann eine vierjährige Freiheitsstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und das Urteil des Luzerner Obergerichtes bestätigt (Urteil 6B_671/2008).
Abstract
BGer – Nachdem ein Arzt im Strafverfahren wegen dem Konkurs seiner Unternehmen im 2007 freigesprochen wurde, sah er sich mit einer hohen zivilrechtlichen Forderung konfrontiert. Das Bundesgericht hat nun zwei Urteile bestätigt, welche ihn zur Zahlung von 1,37 Millionen Franken verurteilen (Urteile 4A_386/2007, 4A_6/2008, 4A_422/2007 und 4A_154/2008).
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung eines Kosovaren bestätigt. Seine Schweizer Ex-Frau war über die Jahre mit vier Männern aus dem gleichen Dorf im Kosovo verheiratet gewesen (Urteil C-1157/2008).
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Auskunftsbüro Dun & Bradstreet vorsorglich verboten, über den «Mitarbeiter-Check» weiterhin Daten zu Stellenbewerbern anzubieten. Die Richter in Bern haben ein Gesuch des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gutgeheissen (Urteil A-8028/2008).
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BStGer – Die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat nichts gegen die Freilassung des mutmasslichen Atomschmugglers Marco Tinner. Wegen Fluchtgefahr erhöhte sie die Kaution für den Ostschweizer Ingenieur jedoch auf 100’000 Franken.
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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes eröffnet. Er will das über 100 Jahre alte Gesetz auf eine moderne und konsumentenfreundliche Basis stellen. Die Vernehmlassung dauert bis 30. April 2009.
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Mit einer Verlängerung der Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht will der Bundesrat gewährleisten, dass Opfer auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend machen können. Er hat am 21. Januar 2009 das EJPD beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Angesichts des fehlenden Konsenses verzichtet der Bundesrat hingegen auf eine umfassende Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts.
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Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) auf den 1. Februar 2009 in Kraft zu setzen.
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Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat sich bei der Beratung der Differenzen zur Revision der Militärgesetzgebung in einigen Punkten dem Nationalrat angeschlossen, hält aber am Entscheid des Ständerates fest, obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland zu ermöglichen.
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Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) lehnt es ab, den strafrechtlichen Landesverweis wieder einzuführen. Sie setzt weiterhin auf eine Konkretisierung der entsprechenden ausländerrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten, wie sie der Bundesrat in seinem Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative vorsieht. Weiter lehnt sie eine Initiative ab, die eine Einbürgerung nur bei Beherrschen einer Amtssprache ermöglichen will und gibt einer Initiative Folge, welche die Inländerdiskriminierung beim Nachzug ausländischer Familienangehöriger aufheben will.
Abstract
Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will das in Art. 48a BV vorgesehene Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von interkantonalen Verträgen wieder aufheben. Das neue Instrument steht quer in der föderalistischen Landschaft der Schweiz, in der jeder Kanton gleichberechtigt ist und nicht einem Kanton der Wille der anderen aufgezwungen werden sollte. Ist eine gesamtschweizerische Lösung eines Problems erforderlich, ist der ordentliche, demokratisch legitimierte Weg der Gesetzgebung zu beschreiten.