Jusletter

Vier Jahre Gefängnis für vollendeten Tötungsversuch

Bundesgericht weist Beschwerde des Angeklagten ab

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Vier Jahre Gefängnis für vollendeten Tötungsversuch, in: Jusletter 26. Januar 2009
BGer – Wegen eines vollendeten Tötungsversuches muss ein 47-jähriger Luzerner Geschäftsmann eine vierjährige Freiheitsstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und das Urteil des Luzerner Obergerichtes bestätigt (Urteil 6B_671/2008).

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.