Bundesgericht definiert Grundsätze für Schutzfähigkeit einer Melodie
Rechtsgebiete:
Markenrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Bundesgericht definiert Grundsätze für Schutzfähigkeit einer Melodie, in: Jusletter 11. Mai 2009
BGer – Das Bundesgericht hat die Leitplanken zur Schutzfähigkeit einer Melodie als Marke festgelegt. Text braucht es nicht, eine eingängige und wiedererkennbare Tonfolge genügt. Nicht notwendig ist, dass das Sound-Logo exakt nachgesungen werden kann. (BGE 4A_566/2008)