Liebe Leserinnen und Leser
Als die Revision des RTVG im Jahr 2006 beschlossen wurde, drehte sich die Diskussion in erster Linie um medienpolitische Fragestellungen. Die Fragen, wie technisch und rechtlich die Verbreitung der Rundfunkprogramme vollzogen wird, widmeten sich die Diskutierenden weniger. Geregelt sind sie sowohl im Fernmeldegesetz als auch im RTVG. Matthias Ramsauer, Vizedirektor BAKOM, macht eine Auslegeordnung. Er legt u.a. die wichtigsten technischen Entwicklungen sowie das Verhältnis zwischen RTVG und FMG dar. Sodann widmet er sich den aufgrund der Digitalisierung entstehenden Herausforderungen und bietet einen Überblick über die Gebührenordnung für die Anbieter.
Das in der Schweiz bestehende Gentech-Moratorium besteht – je nachdem, ob es noch verlängert wird oder nicht – vorerst bis November 2010 oder 2013. An einer Diskussion und Weiterentwicklung des Gentechnikrechts führt kein Weg vorbei. Dr. Isabelle Wildhaber bietet als Basis einen Überblick über das europäische und das deutsche Gentechnikrecht.
Kann man jemanden daran hindern, sein vom Krebs bedrohtes Leben mit einem Medikament zu retten, das in der Schweiz nicht zugelassen ist? Dr. Pascal Lachenmeier beschäftigt sich mit dem sog. «off-label use». Er klärt die rechtlichen Grundlagen sowie die wichtigsten Definitionen und untersucht die verschiedenen möglichen Arten der Anwendung eines «nicht zugelassenen» Arzneimittels.
In BGE 135 I 49 hatte das Bundesgericht eine Subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Einbürgerung einer geistig behinderten Frau zu entscheiden. Die Begründung für die Ablehnung durch die Gemeinde war, dass sich die Gesuchstellerin wirtschaftlich nicht selbst erhalten könne. Das Bundesgericht führte dazu aus, dass eine behinderte Person kaum je in der Lage sein werde, aus eigenen Stücken eine wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit zu erlangen. Damit wäre eine Einbürgerung lebenslang verunmöglicht, was sowohl Art. 8 BV als auch Art. 7 BV widerspräche. Prof. Dr. Markus Schefer und Nuscha Wieczorek besprechen den Entscheid und analysieren insb. Art. 8 Abs. 2 BV.
RA Natalie Oppatja bespricht BGE 5A_634/2008 vom 9. Februar 2009. Darin hat das Bundesgericht einen Entscheid des Genfer Kantonsgerichts korrigiert und darauf hingewiesen, dass eine Vollstreckbarerklärung eines Entscheids nach LugÜ nicht nur über ein Betreibungsverfahren, sondern auch ohne vorgängige Betreibung direkt über ein Exequaturbegehren bewirkt werden kann.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht
Nils Güggi | ||
Verlagsleiter Weblaw AG |