Liebe Leserinnen und Leser
| Nils Güggi | ||
| Verlagsleiter Weblaw AG |
Abstract
Die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen wird gemäss Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zwar grundsätzlich dem Fernmeldegesetz unterstellt. Trotzdem enthält das RTVG zahlreiche rundfunkspezifische Spezialregeln. Das Zusammenspiel dieser beiden Gesetze und die sich in diesem Bereich stellenden rechtlichen wie medienpolitischen Fragen werden im nachfolgenden Aufsatz erstmals gesamtheitlich dargestellt.
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Im Hinblick auf den Ablauf des nationalen Gentech-Moratoriums wird das schweizerische Gentechnikrecht in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden müssen. Als Basis für zukünftige Diskussionen ist ein Überblick über das europäische und das deutsche Gentechnikrecht interessant, weil die Koexistenz von biologischer, konventioneller und gentechnisch veränderter Landwirtschaft im europäischen Raum schon praktiziert wird und sich in zahlreichen regulatorischen Änderungen seit 2003 niedergeschlagen hat.
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Die Diagnose einer lebensbedrohenden Erkrankung konfrontiert Betroffene mit der Frage nach der Erhältlichkeit von Arzneimitteln. Damit einher geht eine Überprüfung der Zulassungsvorschriften und ihrer Ausnahmen, welche das Heilmittelgesetz (HMG) und die Praxis der Swissmedic vor dem Hintergrund der Grundsätze des Arzneimittelrechts vorsehen. Neben dem relativ bekannten «off-label use» sind eine Reihe weiterer, recht komplexer Ausnahmen vorgesehen. Deren gesetzliche wie praktische Fundierung soll vorliegend aufgrund anerkannter rechtsmedizinischer Prämissen wie z.B. dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten oder der Therapiefreiheit des Arztes hinterfragt werden.
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Im nachfolgend besprochenen Entscheid stellt das Bundesgericht eine Verletzung des Diskriminierungsverbots wegen einer Behinderung nach Art. 8 Abs. 2 BV fest. Anlass dafür gab die Weigerung einer Gemeinde, eine geistig behinderte Frau einzubürgern, da sie nicht selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen konnte. Das Gericht entwickelt hierbei grundsätzliche Gedanken zum Gehalt und zur Dogmatik der Diskriminierungsverbote.
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In dem zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_634/2008 vom 9. Februar 2009 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Rechtsprechung des Genfer Gerichtshofs, wonach die Vollstreckung einer ausländischen Verurteilung zu einer Geldleistung im Inland einzig im Rahmen einer Rechtsöffnung verlangt werden könne, dem Lugano-Übereinkommen widerspricht. Die Genfer Richter müssen sich nun in einem kontradiktorischen Verfahren mit den einzelnen Vollstreckungsgesuchen beschäftigen, die ein Gesuch um Sicherungsmassnahmen im Sinne von Art. 39 des Lugano-Übereinkommens umfassen können.
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BGer – Wohnungsmieter können laut Bundesgericht keine Mietzinsreduktion verlangen, wenn die Bewohner des benachbarten Neubaus ihnen in ein Zimmer schauen können. (BGE 4A_43/2009)
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BGer – Künftige Mütter müssen ihren Arbeitgeber im Fall einer Entlassung nicht sofort über ihre Schwangerschaft informieren, um vom gesetzlichen Kündigungsschutz profitieren zu können. Das Bundesgericht hat einer Waadtländerin Recht gegeben. (BGE 4A_552/2008)
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BGer – Eine türkische Frau darf nach dem Tod ihres Mannes mit ihrer Schweizer Tochter in der Schweiz bleiben. Das Bundesgericht hat seine bisherige Praxis in solchen Fällen gelockert und die Kinderrechte in den Vordergrund gerückt. (BGE 2C_353/2008)
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BGer – Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an nicht erwerbstätige EU-Bürger darf es keine Rolle spielen, ob sie selber oder Dritte für ihren Unterhalt in der Schweiz aufkommen. Das Bundesgericht hat einer deutschen Grossmutter Recht gegeben. (BGE 2C_577/2008)
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BGer – Wer für den Tod einer Person verantwortlich ist, muss die vollen Begräbniskosten auch dann übernehmen, wenn das Opfer bereits im hohen Alter war. Laut Bundesgericht sieht das Gesetz keine altersabhängige Reduktion des Schadenersatzes vor. (BGE 4A_14/2009)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Leitplanken zur Schutzfähigkeit einer Melodie als Marke festgelegt. Text braucht es nicht, eine eingängige und wiedererkennbare Tonfolge genügt. Nicht notwendig ist, dass das Sound-Logo exakt nachgesungen werden kann. (BGE 4A_566/2008)
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Der Bundesrat will den Beitrag der Schweiz zur internationalen Klimapolitik mit einem Mix von Massnahmen im Gebäude- und im Verkehrsbereich leisten. Nach den Sommerferien legt er dem Parlament eine Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes vor.
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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat über das weitere Vorgehen bei der Revision des Namensrechts diskutiert. Sie hat Kenntnis genommen vom Beschluss des Nationalrates, sich auf die Änderungen zu beschränken, die absolut notwendig geworden sind.
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beantragt mit einer Gesetzesvorlage, dass Familienzulagen künftig allen Selbstständigerwerbenden zugute kommen sollen.
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) befürwortet die Teilrevision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die eine stärkere Aufsicht über die Pensionskassen und Massnahmen beinhaltet, um ältere Arbeitnehmende zum Weiterarbeiten zu ermutigen. Eine Änderung der Altersgutschriften zu deren Schutz lehnt sie jedoch ab.
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Nach Abschluss einer ersten Lesung eine Woche zuvor hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) eine zweite Lesung der Vorlage zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) vorgenommen. Sie beantragt in einigen wichtigen Punkten Abweichungen zu den Beschlüssen des Nationalrats.
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Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, sollen auch in der Schweiz vermarktet werden dürfen. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) ist bereit, letzte Differenzen zum Nationalrat auszuräumen.
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Nachdem der Nationalrat das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) und das Produktesicherheitsgesetz in der Sondersession Ende April behandelt hatte, kamen die beiden Geschäfte zur Differenzbereinigung zurück in die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S).
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