Aus dem Bundesgericht

Bünder Behörden haben Hund zu Recht eingeschläfert

Jurius
Jurius
Rechtsgebiete:

Polizei- und Ordnungsrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Bünder Behörden haben Hund zu Recht eingeschläfert, in: Jusletter 4. Januar 2010

BGer – Die Bündner Behörden haben einen aggressiven Hund 2007 zu Recht eingeschläfert. Laut Bundesgericht hat für die Tötung des Tiers damals zwar keine Gesetzesgrundlage bestanden. Der Eingriff sei aber gestützt auf die polizeiliche Generalklausel zu rechtfertigen. (Urteil 2C_166/2009)


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