Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Im Namen der Jusletter-Redaktion wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg im neuen Jahr. Unsere Vorsätze fürs 2010 sind gefasst: Wir möchten Ihnen auch dieses Jahr wieder eine spannende Mischung aus wissenschaftlichen Aufsätzen und Kurzbeiträgen aus den verschiedenen Rechtsgebieten bieten.
 
Mit einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Bundesgericht den über 12 Jahre alten Schiedsspruch eines IHK Schiedsgerichts aufgehoben. Auf der Basis eines französischen Strafbefehls hatte das Bundesgericht abgewogen, dass der Schiedsspruch das Ergebnis strafbarer Handlungen war. RA Laurent Hirsch bespricht dieses Bundesgerichtsurteil, das einen Lehrbuchfall der Revision eines Schiedsgerichtsurteils darstellt.
 
Bei einer Massenentlassung können Kündigungen nicht einfach so ausgesprochen werden, sondern es müssen konkrete gesetzliche Regeln befolgt werden. Beispielsweise muss ein Konsultationsverfahren durchgeführt werden, in welchem sich die Arbeitnehmer zur geplanten Massenentlassung äussern können. Philipp Possa und Denise Kreutz befassen sich mit der umstrittenen Frage, ob diese Regeln der Massenentlassung auch in einem Nachlassstundungsverfahren nach dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz angewendet werden sollen oder nicht.
 
Vor allem bei komplexen Verträgen mit internationalem Bezug wird gerne ein Schiedsgerichtsverfahren als einvernehmliche Streitbeilegungsmethode vor­ge­sehen. Es gibt jedoch Situationen, in welchen die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Schiedsabrede auch auf Dritte angewandt wird. RA Philipp Fischer, LL.M., beschreibt aus einer Schweizer Perspektive die Voraussetzungen einer solchen Ausdehnung des subjektiven Anwendungsbereichs der Schiedsvereinbarung.
 
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Neu zu unserem Team gestossen ist unsere neue Mitarbeiterin Alice Blumer. Frau Blumer ist als Designerin u.a. zuständig für das Erstellen bzw. Nachbearbeiten von Jusletter-Inseraten und das Zusammenstellen der Jusletter-Mails. Wir wünschen ihr einen guten Arbeitsbeginn.
 
Eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünschen
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter

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