BFM muss Asylgesuch neu prüfen – bisherige Abklärungen lückenhaft
BVGer – Das Bundesamt für Migration (BFM) muss das Asylgesuch eines algerischen Guantánamo-Häftlings auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts neu prüfen. Das Gericht wirft dem Bundesamt vor, die Hintergründe des Falles nur unzureichend abgeklärt zu haben. (Urteil E-7996/2008)
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