Ost- und Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind zulässig
BVGer – Ost- und Südanflüge auf den Flughafen Zürich bleiben zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. Dezember 2009 die Beschwerden gegen das Betriebsreglement in den Hauptpunkten abgewiesen. Die Stadt Zürich wird das Urteil voraussichtlich ans Bundesgericht weiterziehen. (Urteil A-1936/2006)
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