Aus dem Bundesgericht

Trotz Arbeitsverweigerung «Grati» für Angestellten

Jurius
Jurius
Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Trotz Arbeitsverweigerung «Grati» für Angestellten, in: Jusletter 16. August 2010

BGer – Ein Angestellter, der wegen ständig verspäteten Lohnzahlungen seines Arbeitgebers die Arbeit verweigert, hat dennoch Anspruch auf eine vertraglich zugesicherte Gratifikation zum Jahresende. Das Bundesgericht hat ein Urteil aus dem Kanton Aargau korrigiert. (BGE 4A_122/2010)


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