Bundessteuerrecht und Grundbucheintrag
Die Veräusserung von Grundeigentum ist in gewissen Fällen nur möglich, wenn der Veräusserer keine Steuerschulden (mehr) hat. Ein aktueller Entscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern ruft diese Bestimmung in Erinnerung und zeigt, dass bei der Auslegung im Einzelfall auch eine flexible Sturheit möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- a. Grundsatz
- b. Bundessteuerrechtliche Schranke beim Eigentumsübergang
- c. Kantonale steuerrechtliche Schranken beim Eigentumsübergang
- 2. Rechtsgrundlage
- 3. Rechtsanwendung
- 4. Aktueller Fall aus dem Kanton Bern
- a. Sachverhalt
- b. Erwägungen der Beschwerdeinstanz
- aa. Beschwerdelegitimation
- bb. Materielle Begründung
- cc. Entscheid
- dd. Bemerkung
- ee. Hinweis
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