| Nils Güggi-Dürrenberger | Sarah Montani |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Dieser Beitrag beleuchtet den Entwurf für die Revision des Schweizer Kartellgesetzes, welchen der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat, vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Diskussionen über den «Due Process» in Kartellverfahren. Die Autoren begrüssen zunächst den Vorschlag, die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen auf ein unabhängiges Wettbewerbsgericht zu übertragen. Dieser Schritt ist erforderlich, um das Kartellgesetz in Übereinstimmung mit der EMRK zu bringen. Die EU tut sich mit solch progressiven Reformen aus diversen historischen und integrationspolitischen Gründen schwer, wie im Aufsatz ausgeführt wird. Die Autoren bemängeln aber auch, dass der Bundesrat eine Gelegenheit versäumt hat, die Regeln über die Bemessung der Sanktionen zu verbessern.
Abstract
Noch immer schmerzen die Folgen der Bankenkrise. Aber anders als eine Naturkatastrophe, ist diese Krise auf menschliches Versagen zurückzuführen, das verheerende Schäden anrichtete. Deshalb wird zu Recht die Frage nach der Verantwortlichkeit und persönlichen Haftung der Verwaltungsräte der beteiligten Banken gestellt. Es muss geklärt werden, ob und welche Pflichten verletzt worden sind, um die Verantwortlichen am Schadensausgleich zu beteiligen und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Deshalb soll nachfolgend der sich aufdrängenden Frage nachgegangen werden, ob die Milliardeninvestments in den US-Hypothekenmarkt nicht ein aktienrechtliches Klumpenrisiko bildeten und dem Verwaltungsrat deshalb untersagt waren.
Abstract
Der Autor prüft anhand der Beispiele der beiden Appenzell die Rechtmässigkeit von Nacktwanderverboten, die in den letzten Monaten zu Diskussionen Anlass gegeben und zu einem ersten Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden geführt haben. Er hält die kantonalen Verbote grundsätzlich für bundesrechtskonform und verfassungsmässig.
Abstract
Der Weg, bis ein Gemeinwesen gegen einen renitenten Bürger eine Ersatzvornahme verfügt, ist in der Regel langwierig. Der nachfolgende Beitrag soll die Frage erörtern, ob eine Einwohnergemeinde (im Kanton Bern) bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen einer Ersatzvornahme die submissionsrechtlichen Bestimmungen beachten und damit eine allfällige zusätzliche Verzögerung des Verfahrens hinnehmen muss.
Abstract
Die Veräusserung von Grundeigentum ist in gewissen Fällen nur möglich, wenn der Veräusserer keine Steuerschulden (mehr) hat. Ein aktueller Entscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern ruft diese Bestimmung in Erinnerung und zeigt, dass bei der Auslegung im Einzelfall auch eine flexible Sturheit möglich ist.
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EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 15. September 2010 eine Beschwerde eines lesbischen Paars für zulässig erklärt. Die Frauen seien im Vergleich mit heterosexuellen Paaren diskriminiert worden, da die französische Justiz die Adoption des Kindes der einen Frau durch die andere abgelehnt hat. (bb)
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BGer – Ein Schleudertrauma kann in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente verschaffen. Gemäss einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts gelten seine strengen Regeln im Fall von psychisch bedingten Schmerzstörungen künftig auch beim Schleudertrauma. (BGE 9C_510/2009)
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BGer – Der Führerschein auf Probe muss nach einem zweiten Verkehrsdelikt auch dann annulliert werden, wenn der Junglenker den ersten Ausweisentzug noch gar nicht verbüsst hat. Das Bundesgericht hat sich für eine strenge Anwendung der neuen Regelung ausgesprochen. (BGE 8C_133/2010)
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BGer – Der Bundesrat hat die Ausrichtung von Familienzulagen für Kinder im Ausland zu Recht auf Staaten beschränkt, mit denen die Schweiz einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines indischen Arbeiters abgewiesen. (BGE 8C_133/2010)
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BGer – Die Stadt Genf war nicht dazu berechtigt, gegen eine Kantonalsteuersenkung zu werben, die für eine Volksabstimmung im September 2010 vorgesehen war. Das Verwaltungsgericht hatte der Gemeinde untersagt, sich gegen diese Steuersenkung einzusetzen. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. (BGE 1C_424/2009) (bb)
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BGer – Auch sechs Jahre nach ihrer Geschlechtsumwandlung und zahlreichen Gerichtsentscheiden steht für eine 73-Jährige nicht fest, ob ihre Krankenkasse die Operationskosten übernehmen muss. Das Bundesgericht lässt das Verfahren bei Null starten. (Öffentliche Beratung im Verfahren 9F_9/2010)
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BVGer – Weil das Bundesamt für Migration (BFM) zu viele Verfahrensfehler begangen hat, darf ein ursprünglicher Albaner seinen Schweizer Pass laut Bundesverwaltungsgericht behalten. Die Einbürgerung hatte er seiner Ehe mit einer 51 Jahre älteren Schweizerin zu verdanken. (Urteil C-6991/2008)
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BVGer – Eine lesbische Dominikanerin darf mit ihren drei Töchtern trotz eingestandener Scheinehe mit einem Basler in der Schweiz bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen nicht alltäglichen Fall pragmatisch gelöst. (Urteil C-2524/2007)
Abstract
Die Schweiz hat am 15. September 2010 dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg zwei Einsprachen gegen die Anti-Minarett-Initiative zur Ablehnung empfohlen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) nahm damit Stellung zu Fragen des Gerichtshofs.
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Der Bundesrat hat die Botschaft für das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es ersetzt das heutige Gesetz, das nicht mehr zeitgemäss ist. Mit dem KJFG will der Bund offene und innovative Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stärker fördern, die finanziellen Mittel gezielter einsetzen, die Kantone beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik unterstützen und die Zusammenarbeit mit den kinder- und jugendpolitischen Akteuren verstärken.
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Die Nutzerinnen und Nutzer von digitalem Fernsehen sollen die Set-Top-Box frei wählen können. Der Bundesrat schlägt dem Parlament eine entsprechende Revision des Radio- und Fernsehgesetzes vor.
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Jugendliche Sans Papiers sollen in der Schweiz künftig eine Berufslehre absolvieren dürfen. Der Ständerat hat am 14. September 2010 als Zweitrat eine entsprechende Motion gutgeheissen. Der Bundesrat muss damit das geltende Gesetz ändern.
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Die Schweiz kann Vermögen ehemaliger Diktatoren künftig leichter an die betrogene Bevölkerung zurückerstatten. Der Nationalrat hat die «Lex Duvalier» am 13. September 2010 mit grosser Mehrheit angenommen. Der Ständerat hatte dem Gesetz bereits im Juni zugestimmt.
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