Keine IV-Rente wegen Schleudertrauma
BGer – Ein Schleudertrauma kann in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente verschaffen. Gemäss einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts gelten seine strengen Regeln im Fall von psychisch bedingten Schmerzstörungen künftig auch beim Schleudertrauma. (BGE 9C_510/2009)
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