Zu viele Fehler – Bundesverwaltungsgericht hebt BFM-Entscheid auf
BVGer – Weil das Bundesamt für Migration (BFM) zu viele Verfahrensfehler begangen hat, darf ein ursprünglicher Albaner seinen Schweizer Pass laut Bundesverwaltungsgericht behalten. Die Einbürgerung hatte er seiner Ehe mit einer 51 Jahre älteren Schweizerin zu verdanken. (Urteil C-6991/2008)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare