| Nils Güggi-Dürrenberger | Sarah Montani |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Selten hat ein höchstrichterlicher Entscheid aus Luzern ein ähnliches Medienecho ausgelöst wie die Praxisänderung betreffend den IV-Rentenanspruch nach HWS-Traumata. Im vorliegenden Beitrag wird der Entscheid vorgestellt, ins Verhältnis zur bisherigen Praxis gesetzt und kritisch gewürdigt. Auch wenn damit nur erste Fragen zum künftigen Umgang von Rechtsetzung und Praxis mit der angepassten Rechtsprechung angesprochen werden können, soll die teilweise äusserst emotionale Diskussion auf eine rechtliche Ebene zurückgeführt werden.
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Auf den ersten Blick hat der Eidg. Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragte erreicht, was er offenbar erreichen wollte: Das Bundesgericht hat in einem Mehrheitsentscheid vom 8. September 2010 das Sammeln von Daten in Internet-Tauschbörsen zwecks Verfolgung von Raubkopierern unter dem Titel des Datenschutzes für rechtswidrig erklärt. Der Entscheid könnte sich jedoch als Pyrrhussieg für den Datenschutz erweisen, denn in seiner Radikalität macht er den Datenschutz zum Täterschutz – falls er ernst genommen und konsequent angewandt würde. Doch so recht scheint das niemand zu wollen.
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Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Demokratiedefizit der EU standen seit jeher die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments beim Abschluss völkerrechtlicher Abkommen in der Kritik. Durch den Vertrag von Lissabon, welcher am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurde das Europäische Parlament in seinen Befugnissen erheblich gestärkt; es wird deshalb auch als «Gewinner der institutionellen Reformen» bezeichnet. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, welche Beteiligungsrechte dem Europäischen Parlament nunmehr zukommen und ob deren Ausweitung das Demokratiedefizit in den Aussenbeziehungen der EU verringern konnte.
Abstract
Besteht die Gefahr einer Überschuldung, ist ein von der Gesellschaft eingesetzter Liquidator meistens auf die Unterstützung Dritter angewiesen, welche ihn beispielsweise bei der Rechnungslegung oder der Bewertung von Forderungen unterstützen. Dabei stellt sich für den Liquidator jedoch die Frage, inwiefern er diese Dritten für ihre Leistungen bezahlen darf, ohne dass die Gefahr von späteren Anfechtungsklagen besteht. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage nach, indem er insbesondere die bundesgerichtliche Rechtssprechung zur Absichtsanfechtung beleuchtet.
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Der Beitrag geht der Frage nach, ob das Militärgericht 7 am 20. November 2009 die angeklagten militärischen Bergführer im Zusammenhang mit dem Bergunfall an der Jungfrau vom Sommer 2007 mit Recht von der Anklage der sechsfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen hat. Die kritische Überprüfung der Urteilsbegründung zeigt, dass das Gericht den Fahrlässigkeitsmassstab zu eng definiert und sich infolgedessen bei der Beweiswürdigung in irrelevante Einzelaspekte verliert, die es zudem einseitig im Sinne des Privatgutachtens der Verteidigung interpretiert.
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BGer – Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf in ihrer Wohnung in Wetzikon ZH keine Suizidbegleitungen durchführen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Wetzikon gutgeheissen und Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli die Baubewilligung verweigert. (BGE 1C_66/2010)
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BGer – Die Adoption eines Kindes durch seine Grosseltern muss die Ausnahme bleiben. Solange das Kind noch eine gewisse Beziehung zu einem leiblichen Elternteil hat, kommt eine Adoption wegen dem grossen Konfliktpotential laut Bundesgericht kaum in Frage. (BGE 5A_198/2010)
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BGer – Ehepaare und andere Mietgenossen müssen eine Mietzins-Erhöhung gemeinsam anfechten. Laut Bundesgericht ist es den einzelnen Mietpartnern nicht gestattet, auf eigene Faust zu handeln. (BGE 4A_104/2010)
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BVGer – Verleger Hanspeter Lebrument ist im Streit um die Radio-Konzession für die Südostschweiz mit seinem Ausstandsbegehren gegen drei Richter des Bundesverwaltungsgerichts erfolglos geblieben. Laut Gericht sind keine Gründe für Befangenheit ersichtlich. (Zwischenentscheid im Verfahren A-3001/2010)
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BStGer – Das Bundesstrafgericht hat den russischen Oligarchen Viktor Vekselberg im Fall OC Oerlikon auf der ganzen Linie freigesprochen. Die Rekordbusse von 40 Millionen Franken ist damit vorerst vom Tisch.
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Der Bundesrat hat die Massnahmen zugunsten von älteren Arbeitnehmenden in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Die Bundesversammlung hatte die Massnahmen im Dezember 2009 verabschiedet.
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Eine Mietänderung vor einem Mietgericht zu bestreiten bleibt im Kanton Vaadt ein unentgeltliches Verfahren. 53,75% aller Wähler haben der von dem Verein Asloca initiierten Volksabstimmung zugestimmt. (bb)
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 13. bis 16. September 2010 wiedergegeben.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 20. bis 23. September 2010 wiedergegeben.
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Asyl- und Auslieferungsverfahren können in Zukunft besser koordiniert werden. Der Nationalrat ist am 20. September 2010 dem Ständerat gefolgt und hat einem neuen Gesetz zugestimmt.
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Die Velovignette hat definitiv ausgedient: Nach dem Ständerat hat sich am 22. September 2010 auch der Nationalrat für deren ersatzlose Abschaffung ausgesprochen.
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