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Liebe Leserinnen und Leser
 
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 30. August 2010 ein Signal gesetzt und damit ein gewaltiges Medienecho ausgelöst. Wer an den Folgen eines HWS-Traumas leidet, hat keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente, selbst dann nicht, wenn die Beschwerden zum Dauerzustand werden. Prof. Dr. Thomas Gächter und Dr. DaniaTremp stellen den Entscheid vor, setzen ihn mit der bisherigen Praxis ins Verhältnis, würdigen diesen kritisch und versuchen eine recht emotionale Diskussion auf eine rechtliche Ebene zurückzuführen.
 
David Rosenthal stellt sich – mit Blick auf den Bundesgerichtsentscheid vom 8. September 2010 (Logistep) – die Frage, wie weit Datenschutz gehen darf und problematisiert die konsequente Anwendung des Entscheids. Das Gericht erklärt nämlich das Sammeln von Daten in Internet-Tauschbörsen zwecks Verfolgung von Raubkopierern für rechtswidrig und begründet dies mit dem Datenschutz.
 
Besteht die Gefahr einer Überschuldung einer Gesellschaft, ist ein von dieser eingesetzter Liquidator meistens auf die Unterstützung Dritter angewiesen, welche ihn beispielsweise bei der Rechnungslegung oder der Bewertung von Forderungen unterstützen. David Schwaninger untersucht, inwiefern der Liquidator diese Dritten für ihre Leistungen bezahlen darf, ohne dass die Gefahr von späteren Anfechtungsklagen besteht.
 
Hans Vest geht der Frage nach, ob das Militärgericht 7 am 20. November 2009 die angeklagten militärischen Bergführer im Zusammenhang mit dem Bergunfall an der Jungfrau vom Sommer 2007 mit Recht von der Anklage der sechsfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen hat. Er zeigt auf, dass das Gericht den Fahrlässigkeitsmassstab zu eng definiert und sich infolgedessen bei der Beweiswürdigung in irrelevante Einzelaspekte verliert.
 
Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Demokratiedefizit der EU standen seit jeher die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments beim Abschluss völkerrechtlicher Abkommen in der Kritik. Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Europäische Parlament in seinen Befugnissen erheblich gestärkt. Ramona Schmitt untersucht, welche Beteiligungsrechte dem Europäischen Parlament nunmehr zukommen und ob deren Ausweitung das Demokratiedefizit in den Aussenbeziehungen der EU verringern konnte.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Nils Güggi-Dürrenberger Sarah Montani
Verlagsleiter Weblaw AG Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
Thomas Gächter
Thomas Gächter
Dania Tremp
Dania Tremp
Abstract

Selten hat ein höchstrichterlicher Entscheid aus Luzern ein ähnliches Medienecho ausgelöst wie die Praxisänderung betreffend den IV-Rentenanspruch nach HWS-Traumata. Im vorliegenden Beitrag wird der Entscheid vorgestellt, ins Verhältnis zur bisherigen Praxis gesetzt und kritisch gewürdigt. Auch wenn damit nur erste Fragen zum künftigen Umgang von Rechtsetzung und Praxis mit der angepassten Rechtsprechung angesprochen werden können, soll die teilweise äusserst emotionale Diskussion auf eine rechtliche Ebene zurückgeführt werden.

Urteilsbesprechungen
David Rosenthal
David Rosenthal
Abstract

Auf den ersten Blick hat der Eidg. Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragte erreicht, was er offenbar erreichen wollte: Das Bundesgericht hat in einem Mehrheitsentscheid vom 8. September 2010 das Sammeln von Daten in Internet-Tauschbörsen zwecks Verfolgung von Raubkopierern unter dem Titel des Datenschutzes für rechtswidrig erklärt. Der Entscheid könnte sich jedoch als Pyrrhussieg für den Datenschutz erweisen, denn in seiner Radikalität macht er den Datenschutz zum Täterschutz – falls er ernst genommen und konsequent angewandt würde. Doch so recht scheint das niemand zu wollen.

Beiträge
Ramona Schmitt
Abstract

Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Demokratiedefizit der EU standen seit jeher die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments beim Abschluss völkerrechtlicher Abkommen in der Kritik. Durch den Vertrag von Lissabon, welcher am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurde das Europäische Parlament in seinen Befugnissen erheblich gestärkt; es wird deshalb auch als «Gewinner der institutionellen Reformen» bezeichnet. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, welche Beteiligungsrechte dem Europäischen Parlament nunmehr zukommen und ob deren Ausweitung das Demokratiedefizit in den Aussenbeziehungen der EU verringern konnte.

David Schwaninger
Abstract

Besteht die Gefahr einer Überschuldung, ist ein von der Gesellschaft eingesetzter Liquidator meistens auf die Unterstützung Dritter angewiesen, welche ihn beispielsweise bei der Rechnungslegung oder der Bewertung von Forderungen unterstützen. Dabei stellt sich für den Liquidator jedoch die Frage, inwiefern er diese Dritten für ihre Leistungen bezahlen darf, ohne dass die Gefahr von späteren Anfechtungsklagen besteht. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage nach, indem er insbesondere die bundesgerichtliche Rechtssprechung zur Absichtsanfechtung beleuchtet.

Hans Vest
Abstract

Der Beitrag geht der Frage nach, ob das Militärgericht 7 am 20. November 2009 die angeklagten militärischen Bergführer im Zusammenhang mit dem Bergunfall an der Jungfrau vom Sommer 2007 mit Recht von der Anklage der sechsfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen hat. Die kritische Überprüfung der Urteilsbegründung zeigt, dass das Gericht den Fahrlässigkeitsmassstab zu eng definiert und sich infolgedessen bei der Beweiswürdigung in irrelevante Einzelaspekte verliert, die es zudem einseitig im Sinne des Privatgutachtens der Verteidigung interpretiert.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf in ihrer Wohnung in Wetzikon ZH keine Suizidbegleitungen durchführen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Wetzikon gutgeheissen und Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli die Baubewilligung verweigert. (BGE 1C_66/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Die Adoption eines Kindes durch seine Grosseltern muss die Ausnahme bleiben. Solange das Kind noch eine gewisse Beziehung zu einem leiblichen Elternteil hat, kommt eine Adoption wegen dem grossen Konfliktpotential laut Bundesgericht kaum in Frage. (BGE 5A_198/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Ehepaare und andere Mietgenossen müssen eine Mietzins-Erhöhung gemeinsam anfechten. Laut Bundesgericht ist es den einzelnen Mietpartnern nicht gestattet, auf eigene Faust zu handeln. (BGE 4A_104/2010)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Verleger Hanspeter Lebrument ist im Streit um die Radio-Konzession für die Südostschweiz mit seinem Ausstandsbegehren gegen drei Richter des Bundesverwaltungsgerichts erfolglos geblieben. Laut Gericht sind keine Gründe für Befangenheit ersichtlich. (Zwischenentscheid im Verfahren A-3001/2010)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht hat den russischen Oligarchen Viktor Vekselberg im Fall OC Oerlikon auf der ganzen Linie freigesprochen. Die Rekordbusse von 40 Millionen Franken ist damit vorerst vom Tisch.

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat die Massnahmen zugunsten von älteren Arbeitnehmenden in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Die Bundesversammlung hatte die Massnahmen im Dezember 2009 verabschiedet.

Jurius
Abstract

Eine Mietänderung vor einem Mietgericht zu bestreiten bleibt im Kanton Vaadt ein unentgeltliches Verfahren. 53,75% aller Wähler haben der von dem Verein Asloca initiierten Volksabstimmung zugestimmt. (bb)

Aus der Herbstsession 2010
Jurius
Abstract

Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 13. bis 16. September 2010 wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 20. bis 23. September 2010 wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Asyl- und Auslieferungsverfahren können in Zukunft besser koordiniert werden. Der Nationalrat ist am 20. September 2010 dem Ständerat gefolgt und hat einem neuen Gesetz zugestimmt.

Jurius
Abstract

Die Velovignette hat definitiv ausgedient: Nach dem Ständerat hat sich am 22. September 2010 auch der Nationalrat für deren ersatzlose Abschaffung ausgesprochen.