«Abschiedsworte müssen so kurz sein wie Liebeserklärungen» («Cécile»).
Liebe Leserinnen und Leser
Nun ja, Fontane mag recht haben, aber nach so langer Zeit will die Kürze etwas länger werden... Es ist soweit: Nach 10 Jahren wechsle ich von der Weblaw AG hin zu einer neuen spannenden Herausforderung. Die Weblaw hat mir als junger Jurist die grossartige Chance auf eine herausfordernde Tätigkeit im publizistischen Bereich an der Schnittstelle von Recht und Informatik gegeben: zuerst als Redaktionsmitarbeiter, danach als Leiter Jusletter und schliesslich die letzten Jahre als Verlagsleiter, wobei ich gleichzeitig knapp 100 Einsätze als Dozent unserer juristischen Internetkurse leisten durfte.
Dabei habe ich Sie, viele geniale, spannende und sympathische Juristinnen und Juristen, als Autoren, Redaktoren, Kursteilnehmer oder Leser getroffen und viel von Ihnen gelernt. Danke für Ihr Vertrauen, Ihre vielen Beiträge und Arbeiten sowie Ihr Feedback. Nach 10 Jahren haben sich im Weblaw-Team und rund um Weblaw viele Freundschaften gebildet und entwickelt. Diese möchte ich nach Kräften weiter hegen und pflegen. Ein besonderer Dank geht an Sarah und Franz für die lehrreiche und spannende Zeit, eure Unterstützung insb. auch während meines MBA-Studiums und dafür, dass ich als junger Jurist diese grosse Chance erhalten habe und während 10 Jahren mit euch spannende Projekte aufbauen und entwickeln durfte. Besonders vermissen werde ich das Weblaw-Team. Ihr habt mich viel gelehrt und seid schlicht super! In Zukunft werde ich mich selber der Juristerei wieder vertiefter widmen. Als stellvertretender Leiter Recht & Controlling innerhalb des Überwachungsdienstes des EJPD bleibe ich aber der Verbindung von Recht und Informatik erhalten. Das Jusletter-Editorial wird ab 11. Oktober von Frau Simone Kaiser gezeichnet werden. Frau Kaiser ist Juristin, hat in Deutschland die Rechtsanwaltsausbildung abgeschlossen und war bei Wolters Kluwer in Deutschland tätig. Die Verlagsleitung übernimmt ad interim der Mitinhaber und Mitgründer der Weblaw AG, Franz Kummer.
Zum Inhalt der heutigen Jusletter-Ausgabe:
Art. 29 Abs. 1 BV wird von der Praxis pragmatisch gehandhabt, so dass die Bestimmung – anders als «klassische» Grundrechte – über keinen definierbaren Schutzbereich verfügt. Matthias Kradolfer versucht eine Gruppierung typischer Anwendungsfälle von Art. 29 Abs. 1 BV und diskutiert Ansatzpunkte für eine grundrechtliche Verfahrenstheorie.
Der Handel mit Energiederivaten birgt wie der Derivathandel in den Finanzmärkten gewisse Risiken. Weder die ElCom noch die FINMA scheinen derzeit über ausreichende Möglichkeiten zu verfügen, den Energiederivathandel effizient zu regulieren und zu überwachen. Prof. Dr. Rolf H. Weber und Lukas Lezzi stellen die Frage nach den Risiken für die Schweizer Versorgungssicherheit.
Der Stromversorgungs-Sektor wird momentan europaweit liberalisiert - eine grosse Herausforderung für alle Staaten. Die EU bzw. einige Ihrer Mitgliedstaaten haben bereits Lösungsvorschläge präsentiert. Xavier Rérat legt die Schweizer Situation dar und vergleicht sie mit den europäischen Lösungsvorschlägen.
Die Überprüfung der Integration im Einbürgerungsverfahren ist eine kontroverse Thematik. Luca Cirigliano stellt in einem rechtsoziologischen Beitrag mit empirischen, quantitativen und qualitativen Methoden die Praxis der kommunalen Behörden im Bereich der Integrationsüberprüfung paradigmatisch am Beispiel der Situation im Kanton Aargau dar.
Eine Replik zum Beitrag von Marc-Frédéric Schäfer in Jusletter vom 6. September 2010 haben Dr. Stephan C. Brunner und Dr. Alexandre Fluckiger verfasst. Unter Einbezug von Lehre und Rechtsprechung wird die Frage des Zugangs zu personenbezogenen amtlichen Dokumenten nochmals aufgerollt.
Herzliche Grüsse und vielleicht bis bald.
Nils Güggi-Dürrenberger |
Verlagsleiter Weblaw AG |