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«Die nützlichsten Bücher sind die, die den Leser anregen, sie zu ergänzen.»

Liebe Leserinnen und Leser
 
Diesen Gedanken Voltaires möchte ich zum Motto nehmen: Jusletter als digitale Form des rechtlichen Buches, das stets fortgeschrieben wird. Ein «Buch», das Wissen und nützliche Informationen für Juristinnen und Juristen vermittelt, zum Mitarbeiten anregt und so immer besser wird.
 
In diesem Sinne freue ich mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen Redaktoren und Autoren. Ich wünsche den Lesern und mir Anregungen, Ideen und natürlich spannende Beiträge. So wie auch in der heutigen Ausgabe:
 
Die neue Schweizer Zivilprozessordnung tritt bekanntlich am 1. Januar 2011 in Kraft. François Vouilloz informiert ausführlich über die familienrechtlichen Verfahrensbestimmungen in der neuen Schweizer ZPO.
 
Mit dem Inkrafttreten des revidierten LuGÜ am 1. Januar 2011 wird auch das SchKG geändert. Die Änderungen betreffen dabei insbesondere das Arrestrecht. Prof. Dr. Daniel Staehelin gibt einen Überblick über die Änderungen im neuen Arrestrecht und nimmt Stellung zu vielen strittigen Fragen.
 
In welcher speziellen Konstellation es sich lohnt «am besten im Bett zu bleiben und mit Häuptling Majestix zu hoffen, dass einem nicht der Himmel auf den Kopf fällt» weiss Prof. Dr. Thomas Koller. Er widmet sich der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Unfallversicherungsrecht bzw. der Frage, wann beim Antritt einer neuen Stelle die Deckung in der obligatorischen Unfallversicherung beginnt?
 
Franz A. Wolf zeigt die Möglichkeiten und Grenzen für den Landerwerb durch die öffentliche Hand aus Sicht des bäuerlichen Bodenrechts auf. Den Schwerpunkt legt er dabei auf den für die Revitalisierung von Gewässern und für den Hochwasserschutz erforderlichen Landbedarf.
 
Publikumsgesellschaften sind immer wieder Ziel öffentlicher Übernahmen. Dabei möchten Verwaltungsrat und Aktionäre häufig eine aus ihrer Sicht «feindliche» Übernahme verhindern. Wie weit dürfen sie dabei gehen? Daniel Baumann widmet sich der Aufgabenkompetenz des Verwaltungsrats sowie der Übernahmekommission UEK im Falle feindlicher Übernahmen.
 
Auf eine gute Zeit und viel Vergnügen bei der Lektüre.
 
 
Simone Kaiser
Leiterin Jusletter
Wissenschaftliche Beiträge
François Vouilloz
François Vouilloz
Abstract

Das familienrechtliche Verfahren wird durch die neue Schweizer ZPO in den Artikeln 271-307 geregelt. Darin werden die drei familienrechlichen Verfahren definiert: das eherechtliche (Eheschutzmassnahmen, Scheidung) und das kindsrechtliche Verfahren sowie jenes bei eingetragenen Partnerschaften. Die Bestimmungen ergänzen damit die drei Basisverfahren der neuen ZPO, nämlich das ordentliche, das vereinfachte und das summarische Verfahren. Kurz gesagt: Sie nehmen das Prozessrecht des ZGB und Partnerschaftsgesetzes wieder auf. (ng)

Daniel Baumann
Abstract

Publikumsgesellschaften sind immer wieder Ziel öffentlicher Übernahmen. Verwaltungsrat und Aktionäre wollen eine aus ihrer Sicht feindliche Übernahme häufig verhindern. Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit bildet die Auseinandersetzung mit der Generalklausel von Art. 29 Abs. 3 BEHG i.V.m. Art. 37 UEV, wonach Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft unzulässig sind, welche offensichtlich das Gesellschaftsrecht verletzen. Auch die Funktion der Übernahmekommission und deren Kognition sowie die Aufgabenkompetenz des Verwaltungsrats und der Generalversammlung nach Aktien- und Börsenrecht kommen zur Sprache.

Urteilsbesprechungen
Thomas Koller
Thomas Koller
Abstract

Wann beginnt beim Antritt einer neuen Stelle die Deckung in der obligatorischen Unfallversicherung? Der Autor kritisiert die vom Bundesgericht neulich bestätigte Rechtsprechung. Denn unfallversicherungsrechtliche Laien müssen unter Umständen mit einer bösen Überraschung rechnen.

Beiträge
Daniel Staehelin
Daniel Staehelin
Abstract

Der Bundesbeschluss vom 11. Dezember 2009 über die Genehmigung und Umsetzung des revidierten Lugano Übereinkommens ändert neben dem IPRG und der ZPO vor allem auch das SchKG. Als Sicherungsmittel für Geldforderungen gestützt auf eine Vollstreckbarerklärung gemäss rev. LugÜ wird der Arrest bestimmt. Zudem kann künftig auch für vollstreckbare Schweizer Entscheide ein Arrest verlangt werden. Allgemein kann ein Arrest sowohl vom Gericht am Ort des Vermögens als auch an einem sonstigen Betreibungsort angeordnet werden. Das Gericht kann schweizweit Vermögen verarrestieren. Der Artikel gibt einen Überblick über die Änderungen und nimmt Stellung zu vielen strittigen Fragen.

Franz A. Wolf
Franz A. Wolf
Abstract

Die öffentliche Hand beansprucht für ihre Bauwerke seit je her landwirtschaftliches Kulturland. Der Erwerb von Grundstücken ausserhalb von Bauzonen wird allerdings durch das bäuerliche Bodenrecht stark eingeschränkt. Der vorliegende Aufsatz zeigt die Möglichkeiten und Grenzen für den Landerwerb durch das Gemeinwesen oder seine Anstalten aus Sicht des bäuerlichen Bodenrechts auf. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem für die Revitalisierung von Gewässern und für den Hochwasserschutz erforderlichen Landbedarf.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Nachdem einem jungen Solothurner wegen eines Selbstunfalls der Führerausweis auf Probe und der Lernfahrausweis für zwei Monate entzogen worden waren, verursachte er wenig später einen weiteren Selbstunfall. Die Folge: Der Ausweis auf Probe wurde annulliert. (BGE 1C_542/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Autofahrer dürfen auch nicht über das Handy vor Verkehrskontrollen gewarnt werden. Mit dieser Feststellung stützt das Bundesgericht die Waadtländer Justiz. Diese hatte es 2007 einer Firma in Morges untersagt, ein Warnsystem via Handy anzubieten. (Urteil 6B_139/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Schlangenhalter aus Volketswil ZH ist vor Bundesgericht gescheitert: Er bekommt seine 105 giftigen Tiere nicht zurück. Das Zürcher Veterinäramt hatte ihm die Haltebewilligung entzogen und sämtliche Tiere beschlagnahmt. Dagegen wehrte sich der Mann. (Urteil 2C_829/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Das jurassische Veterinäramt darf von einem Hundehalter nicht verlangen, dass dieser einen höheren Zaun um sein Haus zieht: Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts fehlt für eine solche Auflage die rechtliche Grundlage, auch wenn der Hund Passanten gebissen hat. (Öffentlicher Entscheid im Verfahren 2C_49/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Berner Drogisten gegen das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic abgewiesen. Im Streit geht es um die Abgrenzung, welche Produkte Apotheken, Drogerien und Grossverteiler verkaufen dürfen. (Urteil 2C_767/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Kindertagesstätten in Wohnzonen sind zulässig. Laut Bundesgericht ist es den Nachbarn zuzumuten, den Lärm spielender Kinder zu dulden. Das Gericht hat die Beschwerde von zwei Anwohnern der Kindertagesstätten des Kantonsspitals in Aarau abgewiesen. (Urteil 1C_148/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Die Genfer Gerichte sind in einer Streitigkeit zwischen Margherita Agnelli de Pahlen und zwei Gesellschaften, die das Vermögen ihres Vaters verwalteten, zuständig. Der Bundesgerichtentscheid ist ein Sieg für die älteste Tochter des «Avvocato», dem ehemaligen Leiter der Fiat Gruppe. (BGE 4A_293/2010) (bb)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Knapp neun Jahre nach der Tötung des Wirts eines asiatischen Restaurants in Aarau wird ein an der Tat beteiligter Chinese ausgeschafft. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beschwerde gegen das Bundesamt für Migration (BFM) abgewiesen. (Urteil C-352/2008)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Berner Steuerverwaltung gerügt. Die Behörde wird von den Richtern in Bellinzona formell verpflichtet, die bisher erfolglos eingeforderten Steuerdaten eines Angeschuldigten herauszugeben. (Urteil BG.2010.11)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das EFD die Tarife und die Abzüge bei der direkten Bundessteuer der Teuerung an. Die entsprechenden Verordnungsänderungen führen ab dem Jahr 2011 zu Steuererleichterungen vor allem für Verheiratete und Familien mit Kindern.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. August bis und mit 16. September 2010 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.