Verkehrskontrollen: auch Warnsysteme via SMS sind unzulässig
BGer – Autofahrer dürfen auch nicht über das Handy vor Verkehrskontrollen gewarnt werden. Mit dieser Feststellung stützt das Bundesgericht die Waadtländer Justiz. Diese hatte es 2007 einer Firma in Morges untersagt, ein Warnsystem via Handy anzubieten. (Urteil 6B_139/2010)
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