Campagne contre la baisse d'impôts par la Ville de Genève interdite
BGer – Die Stadt Genf war nicht dazu berechtigt, gegen eine Kantonalsteuersenkung zu werben, die für eine Volksabstimmung im September 2010 vorgesehen war. Das Verwaltungsgericht hatte der Gemeinde untersagt, sich gegen diese Steuersenkung einzusetzen. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. (BGE 1C_424/2009) (bb)
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