Inhaltsverzeichnis
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A. Rückblick
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B. Entscheidbesprechung
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1. IP-Adressen als Personendaten
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1.1 Argumentation des Bundesgerichts
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1.2 Verweis auf europäisches Ausland
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2. Rechtfertigung der Verletzungshandlung
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2.1 Rechtfertigungsgründe sind auch bezgüglich Art. 12 Abs. 2 Iit. a DSG anwendbar
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2.2 Interessenabwägung
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C. Ausblick
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1. IP-Adressen sind nicht generell und abstrakt Personendaten
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2. Zukunft des Geschäftsmodells von Logistep & Co.
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