Das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) ist am 1. Februar 2011 in Kraft getreten. Es regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten politisch exponierter Personen (PEP), wenn infolge des Versagens des Justizsystems im betreffenden Staat ein Rechtshilfeverfahren zu keinem Ergebnis führt. Mit diesem neuen Gesetz bestätigt die Schweiz ihre Rolle als internationale Vorreiterin im Bereich der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte.
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