| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Im Hinblick auf die Revision vom 20. März 2008 stellt sich die Frage, ob der Ausschluss von Canabis und Extasy vom Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG durch die Rechtsprechung noch gerechtfertigt ist. Die heutigen Herstellungsmethoden erlauben es nämlich, Cannabis herzustellen, dessen THC-Gehalt wesentlich höher ist als noch vor 20 Jahren. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, warum das Bundesgericht Extasy anders behandelt als Amphetamin, für welches es die Menge, die den Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG berührt, auf 36 g fixiert hat. (bb)
Abstract
Als Teil des breiten Themenkomplexes der Sucht im Allgemeinen, sollte die Rolle des Strafrechts in der Drogenpolitik diskutiert werden. Ist die strafrechtliche Antwort auf das Drogenproblem zweckmässig und welche möglichen Alternativen stehen zur Verfügung: Verschärfung des Strafrechts? Entkriminalisierung des persönlichen Verbrauchs? Oder sollten Drogen komplett legalisiert und einer staatlichen Regelung unterstellt werden? (bb)
Abstract
In einem wegleitenden Entscheid zur Übernahme der Kosten für ein Arzneimittel ausserhalb der Spezialitätenliste durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung äussert sich das Bundesgericht erstmals zu den grundlegenden Fragen der Rationierung und den Grenzen der Finanzierung im Bereich des Gesundheitsrechts. Dabei umschreibt es überraschend klar die finanziellen Spielräume der Gesellschaft und die zumutbaren Kosten in Bezug auf den Erhalt eines Menschenlebens. Ethische Gesichtspunkte werden nicht ausser Acht gelassen, aber in ihrer Bedeutung angesichts der Knappheit der Mittel relativiert.
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Völker- und Verfassungsrecht verpflichten die staatlichen Behörden zu einem umfassenden Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Persönlichkeitsmerkmalen. Im schweizerischen Arbeitsrecht schützen das Gleichstellungsgesetz und neuerdings auch das Freizügigkeitsabkommen vor diskriminierender Behandlung wegen des Geschlechts oder wegen der EU-ausländischen Staatsangehörigkeit. Im EU-Recht ist der Schutz vor Diskriminierung aufgrund anderer Merkmale, namentlich des Alters stärker ausgebaut. De lege ferenda wird auch die Schweiz nicht um einen Ausbau des Diskriminierungsschutzrechts herumkommen.
Abstract
BGer – Brustkrebs-Patientinnen, bei denen der Tumor brusterhaltend entfernt werden konnte, dürfen auf Kosten der IV eine Teilprothese beziehen. Die gesetzliche Regelung, wonach die IV nur bei einer Amputation zahlt, ist laut Bundesgericht nicht mehr zeitgemäss. (BGE 9C_65/2010)
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BGer – Medienschaffenden darf nicht ohne guten Grund verwehrt werden, in einer Strafanstalt ein Interview mit einem Häftling zu führen. Das Bundesgericht hat dem Schweizer Fernsehen (SF) Recht gegeben und die Zürcher Justiz verpflichtet, neu zu entscheiden. (BGE 1B_292/2010)
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BGer – Tactilo-Automaten dürfen definitiv in Restaurants und Kiosken betrieben werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Casinobetreiber abgewiesen und bestätigt, dass die virtuellen Rubbel-Lose nicht unter das Spielbankengesetz fallen. (BGE 2C_186/2010)
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BVGer – Das von der Eidgenössischen Schätzungskommission (ESchK) angewendete Modell zur Berechnung der Fluglärmentschädigung für Mietliegenschaften ist laut Bundesverwaltungsgericht korrekt. Das Gericht hat die Beschwerde des Flughafens Zürich und des Kantons abgewiesen. (Urteil A-2684/2010)
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BVGer – Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) muss auf erhaltene Gönnerbeiträge Mehrwertsteuer zahlen. Da die Rega ihren Gönnern im Gegenzug kostenfreie Rettung verspricht, liegt laut Bundesverwaltungsgericht keine steuerbefreite Spende vor. (Urteil A-8058/2008)
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BStGer – Das Bundesstrafgericht verwehrt Frankreich Rechtshilfe zu Ermittlungen gegen Rekrutierer für die kurdische Arbeiterpartei (PKK). Laut dem Gericht wurde nicht ausreichend dargelegt, inwiefern die PKK eine Terror-Organisation sein soll. (Urteil RR.2010.92)
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Das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) ist am 1. Februar 2011 in Kraft getreten. Es regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten politisch exponierter Personen (PEP), wenn infolge des Versagens des Justizsystems im betreffenden Staat ein Rechtshilfeverfahren zu keinem Ergebnis führt. Mit diesem neuen Gesetz bestätigt die Schweiz ihre Rolle als internationale Vorreiterin im Bereich der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte.
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Die AUNS-Initiative «Staatsverträge vors Volk» soll mit einem Gegenvorschlag an die Urne kommen. Dies möchte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N). Sie hat den Entwurf des Bundesrates für einen direkten Gegenvorschlag gutgeheissen.
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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will Parteien nicht dazu verpflichten, die Namen ihrer Spenderinnen und Spender offen zu legen. Sie hat sich gegen einen Vorstoss der SP ausgesprochen.
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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) wünscht strengere Regeln beim Familiennachzug. Sie ist drei parlamentarischen Initiativen von Philipp Müller (FDP/AG) gefolgt.
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Für Personen mit Schleudertrauma dürfte die 6. IV-Revision Verschlechterungen bringen: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) will nicht darauf verzichten, diese Renten zu hinterfragen.
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Ob künftig auch Selbständigerwerbende Familienzulagen erhalten sollen, bleibt umstritten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat den Vorschlag aus dem Nationalrat beraten, in der Gesamtabstimmung aber mit Stichentscheid des Präsidenten zur Ablehnung empfohlen.
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Der Bundesrat muss bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) über die Bücher. Nach dem Nationalrat will nun auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) diese Vorlage an den Bundesrat zurückweisen.
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Die Lotterie-Initiative soll mit einem Gegenentwurf vors Volk kommen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat einstimmig beschlossen, den Vorschlag des Bundesrates zur Annahme zu empfehlen.
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Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat die Grundzüge der Klimapolitik nach 2012 festgelegt und will bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent reduzieren. Um dieses Ziel auf jeden Fall zu erreichen, schlägt die Kommission vor, zusätzliches Geld für das Gebäudeprogramm bereit zu stellen sowie mit einer Erhöhung der Automobilsteuer weitere Anreize für den Kauf von emissionsarmen Autos zu schaffen. Skeptisch steht die Kommission einem Zusammenschluss des schweizerischen Emissionshandelssystem mit demjenigen der EU gegenüber.
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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