| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Das Bundesgericht hat erstmals die Frage geprüft, ob Geldwäscherei auch durch Unterlassung von Finanzintermediären begangen werden kann, und bejaht. Es bestätigte die Verurteilung von fünf Mitarbeitenden und Organen einer Schweizer Bank wegen Geldwäscherei durch das Bundesstrafgericht, begangen durch Unterlassung. Der Entscheid wird die Position von Compliance-Verantwortlichen innerhalb von Banken stärken.
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Das Selbstbestimmungsrecht eines für seine künftigen rechtlichen und persönlichen Verhältnisse Vorsorgenden gilt es de lege lata und de lege ferenda zu achten. Eine Urteilskritik zum Thema «Vorsorgevollmacht» zeigt, wie schwierig die Balance zwischen (künftigen) Erwachsenen- und «Erbenschutz» sein kann.
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Nachdem bereits versucht wurde, mit verschiedenen zivilrechtlichen Vorschriften die Scheinehe zu bekämpfen, ist am 1. Januar 2011 der neue Art. 98 Abs. 4 ZGB (lex Toni Brunner) in Kraft getreten. Laut der neuen Rechtsnorm ist es untersagt, eine Ehe mit einem Ausländer ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu schliessen. Die Wirksamkeit dieser Regelung sowie ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (Art. 12 EMRK, Recht auf Eheschliessung) wurden bereits vor dem Gesetzbeschluss bezweifelt. Hinsichtlich des zweiten Punktes hat der EGMR jüngst (Urteil vom 14. Dezember 2010) eine ähnliche britische Rechtsnorm für nichtig erklärt. (bb)
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Der Beitrag bietet einen ersten Überblick über das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, das gerade vom Parlament verabschiedet wurde und dessen Referendumsfrist am 7. April 2011 abläuft. Im Grunde bestätigen die neuen Vorschriften die bisherige administrative Praxis. Eine Ausnahme bildet die Besteuerung von gesperrten oder nicht börsenkotierten Mitarbeiteroptionen, die erst im Zeitpunkt der Ausübung besteuert werden. Ausserdem widmet sich der Beitrag dem Problem des Mangels der ausdrücklichen Übergangsvorschriften im Gesetzestext. (bb)
Abstract
Die enorm gestiegene Bedeutung transnationaler Sachzusammenhänge stellt Rechtspraxis und -lehre vor hohe Ansprüche. Namentlich die öffentlich-rechtliche Seite ist angesichts der Diversität der betroffenen Bereiche und der massgeblichen Rechtsquellen gefordert. Eine empfindliche Lücke bestand bisher insbesondere darin, dass es an einer Einführung und Übersicht für das in der Schweiz relevante Recht fehlte. Zieglers Lehrbuch füllt diese Lücke durch eine umfassende, präzise und verständliche Darstellung in handlichem Umfang.
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BGer – Um festzustellen, ob ein Arzt wirtschaftlich arbeitet, dürfen nur noch die direkten Kosten wie Honorare und Medikamentenkosten berücksichtigt werden. Die Richter haben einem Arzt Recht gegeben, der gegen 20 Krankenkassen vorging. (BGE 9C_733/2010)
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BGer – Ein Algerier, der in der Schweiz Asyl erhalten hat, bekommt keinen Schweizer Pass. Das Bundesgericht stützte einen Entscheid der Freiburger Behörden, die dem Mann vorwerfen, sich nicht von der Islamischen Heilsfront (FIS) distanziert zu haben. (Urteil 1D_8/2010)
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BGer – Drei Alters- und Pflegeheime im Kanton Waadt wurden vom Staatsrat Pierre-Yves Maillard wegen ungenügender Personalausstattung verwarnt. Das Bundesgericht hat die Verwarnung bestätigt. (Urteil 2C_580/2010) (bb)
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BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen früheren armasuisse-Mitarbeiter wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung im Amt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedingt verurteilt. Der Mann hatte zwei Millionen Franken aus Verkäufen von ausgemustertem Flugmaterial veruntreut. (Urteil SK.2010.3)
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Über 16'000 Arbeitslose werden am 1. April 2011 ausgesteuert. Ab dann gelten die neuen Regelungen der Arbeitslosenversicherung. Bis 5'000 Personen dürften direkt zur Sozialhilfe gehen. Geld bekommen sie aber nur, wenn sie ihr Vermögen bis auf 4'000 Franken aufgebraucht haben.
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Schweizerinnen und Schweizer sollen auch künftig eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte beziehen können. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage.
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Eine deutliche Mehrheit des Schweizer Stimmvolks hält an der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe fest. Für die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» kam ausser in vier Westschweizer Kantonen nur in Zürich und Basel-Stadt eine Mehrheit zustande.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Dezember 2010 bis und mit 16. Januar 2011 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
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