Sexualdelikt: Feuchter Kuss ist nur Belästigung
BGer – Der feuchte Kuss an ein zehnjähriges Mädchen hat für einen Mann aus dem Kanton Aargau nur eine Busse wegen sexueller Belästigung zur Folge. Laut Bundesgericht hat sein Übergriff in einem Lift nicht die Intensität für eine strengere Verurteilung erreicht. (Urteil 6B_7/2011)
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