Führerausweisentzug: Strafrichter nicht zuständig für Fahrverbote
BGer – Dem Strafrichter bleibt es laut Bundesgericht weiterhin verwehrt, gegen Verkehrssünder neben einer unbedingten Strafe direkt ein Fahrverbot auszusprechen. Der Entzug des Führerausweises bleibt in solchen Fällen weiterhin Sache der Strassenverkehrsämter. (BGE 6B_632/2010)
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