Un long concubinage ne garantit pas une rente
BGer – Unverheiratete Partner haben im Falle des Todes Ihres Lebensgefährten nicht immer einen Anspruch auf eine Rente nach der 2. Säule. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines unverheirateten Paares aus dem Kanton Waadt, das einen 13-jährigen Sohn hat, abgewiesen. (BGE 9C_298/2010) (bb)
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