Beschwerde gegen Sendungen um «Yasmin»-Pille abgewiesen
BGer – Das SF-Nachrichtenmagazin «10vor10» hat mit seinen Berichten über mögliche Nebenwirkungen der Antibabypille «Yasmin» das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Mit dieser Feststellung stützt das Bundesgericht einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI). (Urteil 2C_664/2010)
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