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Liebe Leserinnen und Leser
 
Die schweizerische Hochschullandschaft ist im Wandel. Die Einführung des Bologna-Modells und die starke Zunahme des Hochschulangebots in der Schweiz stellt auch den Bund vor neue Herausforderungen. Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) soll noch vom Nationalrat beraten werden und nach Möglichkeit bereits 2012 in Kraft treten.
 
Die Situation der Studierenden hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten durch diese Entwicklungen stark verändert. Sabine Steiger-Sackmann erklärt die Wechselwirkung der Hochschulpolitik mit dem Unterhalts- und Sozialversicherungsrecht. Aufgrund oft unumgänglicher Erwerbstätigkeit der Studierenden und dadurch verlängerter Studiendauer plädiert sie dafür, Altersgrenzen und Anreize zu Erwerbstätigkeit im Sozialversicherungsrecht zu überdenken und anzupassen.
 
Am Beispiel der Universität Zürich beschreibt Daniel Widrig den Rechtschutz von Studierenden bei Prüfungen. Er stellt hierbei die unterschiedlichen Fakultätsreglemente unter Berücksichtigung der seit 2010 neu gültigen Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG/ZH) dar. Zudem betrachtet er die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichts kritisch und zeigt das Optimierungspotenzial im Prüfungswesen an Hochschulen auf.
 
Die FINMA hat im November 2010 ein umfassendes Reformpaket zur Verbesserung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von Finanzprodukten vorgelegt. Die in diesem FINMA-Vertriebsbericht 2010 vorgestellten Massnahmen überzeugen allerdings nicht in allen Punkten. Dr. Franca Contratto versucht alternative Regulierungsoptionen aufzuzeigen.
 
Nach Art. 102 StGB kann ein Unternehmen zu einer Busse bis zu 5 Millionen Franken verurteilt werden. Seit dem Inkrafttreten der StPO stellt sich die Frage, in welcher Form diese Geldstrafe ausgesprochen und das Verfahren beendet werden kann. Dr. Alain Macaluso untersucht, unter welchen Bedingungen die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen das strafbare Unternehmen erlassen kann bzw. muss (vgl. auch Helena Kottmann, Abgekürztes Verfahren und/oder Strafbefehl im Unternehmensstrafrecht?, in: Jusletter 28. März 2011).
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
jcr:087473f9-13de-4806-ad24-95aa738b528a
Sabine Steiger-Sackmann
Abstract

Mit der Einführung von Fachhochschulen und der Bologna-Reform hat sich in der Hochschullandschaft der Schweiz ein «Jahrhundert-Wandel» vollzogen. Die Situation der Studierenden hat sich dadurch in den letzten zwei Jahrzehnten stark verändert. Bei der Festsetzung von familienrechtlichen Unterhaltsbeiträgen und im Sozialversicherungsrecht muss diesen neuen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Rechtsprechung ist aber mit den bildungspolitischen Zielen nicht immer kohärent. Die oft unumgängliche Erwerbstätigkeit der Studierenden ist zudem hoch und verlängert die Studiendauer. Altersgrenzen und Anreize zu Erwerbstätigkeit im Sozialversicherungsrecht sind daher zu überdenken und anzupassen.

Daniel Widrig
Abstract

Am Beispiel der Universität Zürich soll der Rechtsschutz von Studierenden bei Prüfungen illustriert werden. Dabei gilt es nicht nur die unterschiedlichen (und reformbedürftigen) Reglemente der Fakultäten, sondern auch die seit Juli 2010 neu gültigen Bestimmungen im VRG/ZH und die kürzlich geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichts kritisch zu betrachten. Die Aufarbeitung der Entscheide der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen zeigt: «Prüfungsrekurse» sind in aller Regel chancenlos. Abschliessend soll anhand einiger Überlegungen das Optimierungspotenzial im Prüfungswesen an Hochschulen aufgezeigt werden.

Franca Contratto
Abstract

In der Schweiz kamen zahlreiche Anleger durch die Skandale «Lehman» und «Madoff» zu Schaden. Vor diesem Hintergrund hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) im November 2010 ein umfassendes Reformpaket zur Verbesserung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von Finanzprodukten vorgelegt. Die im «FINMA-Vertriebsbericht 2010» propagierten Massnahmen sind in weiten Teilen überzeugend. In einzelnen Problembereichen bleiben die Reformen jedoch hinter den Erwartungen zurück. Hier gilt es, alternative Regulierungsoptionen zu entwickeln, wozu dieser Beitrag erste Ansätze entwickelt.

Beiträge
Alain Macaluso
Abstract

Ein Unternehmen, dessen Strafbarkeit nach Art. 102 StGB gegeben ist, kann zu einer «Busse» bis zu 5 Millionen Franken verurteilt werden. Seit dem Inkrafttreten der StPO, stellt sich die Frage in welcher Form diese Busse ausgesprochen und das Verfahren somit beendet werden kann. Der Beitrag untersucht unter welchen Bedingungen die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen das strafbare Unternehmen erlassen kann, bzw. muss. Nach Analyse der umstrittenen Lehre zum Wesen der strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, schlägt der Autor eine Methode zur Festsetzung einer Höchstgrenze der an Unternehmen zu verhängenden Bussen im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens vor. (if)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Betreiber von «Sex-Salons» brauchen kein Einverständnis des Liegenschaftenbesitzers. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Passus aus dem Genfer Prostitutionsgesetz gestrichen. Es stellte aber auch fest: Die Betreiber müssen ein Verzeichnis der Prostituierten und der angebotenen «Leistungen» führen. (BGE 2C_230/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) ab und heisst eine solche der Swisscom (Schweiz) AG teilweise gut. (BGE 2C_343/2010 und 2C_344/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf bei Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung Bankkonten provisorisch beschlagnahmen lassen. Das Bundesgericht hat dem Bundesstrafgericht widersprochen. (BGE 1B_417/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Ein 24-jähriger Schweizer muss wegen seines tödlichen Faustschlags gegen einen jungen Mann vor der Aarauer Disco «Kettenbrücke» definitiv für vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte vor Bundesgericht immer noch und erfolglos bestritten, der Täter gewesen zu sein. (Urteil 6B_758/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Das SF-Nachrichtenmagazin «10vor10» hat mit seinen Berichten über mögliche Nebenwirkungen der Antibabypille «Yasmin» das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Mit dieser Feststellung stützt das Bundesgericht einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI). (Urteil 2C_664/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Gerhard Ulrich, der Präsident des Vereins «Aufruf ans Volk», bekommt keinen Hafturlaub. Das Bundesgericht hält die Flucht- und Rückfallgefahr für zu gross. (Urteil 6B_1027/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Im Zürcher Streit um den Wohnsitz eines Handelsrichters hat das Bundesgericht ein Machtwort gesprochen: Ein Kantonsratsbeschluss zum Anstellungsverhältnis des Richters gilt mehr als der Umstand, dass dieser eigentlich gar nicht wählbar gewesen war. (Urteil 4A_97/2011)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Wegen der Kormorane erleiden die Berufsfischer des Neuenburgersees keine unzumutbaren Einkommenseinbussen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht und heisst eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen gut. (Urteil A-2030/2010)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht hat Oskar Holenweger freigesprochen. Den Einsatz von «Ramos» gegen den Zürcher Bankier bewertet das Gericht als rechtswidrig. Die entsprechenden Vorwürfe bezüglich des Waschens von Drogengeld hat das Bundesstrafgericht deshalb gar nicht beurteilt.

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche sind unzulässige verdeckte Ermittlungen: Das Baselbieter Kantonsgericht hat diese Einschätzung des Strafgerichts bestätigt. Dieses hatte in vier Fällen Freisprüche gesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft appellierte.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will das Schlichtungsverfahren nach der Verweigerung oder Beschränkung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten optimieren. Er hat am 20. April 2011 die entsprechenden Änderungen der Verordnung zum Öffentlichkeitsgesetz auf den 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 20. April 2011 die Botschaft zu den Gesetzesvorschlägen für den Umgang mit Systemrisiken von Grossbanken verabschiedet. Systemrelevante Banken sollen bis 2018 höhere Eigenmittel aufbauen, strengere Liquiditätsvorschriften erfüllen und ihre Risiken besser verteilen. Sie sollen zudem so organisiert sein, dass auch bei drohender Insolvenz systemrelevante Funktionen für die Volkswirtschaft sichergestellt sind. Das vorgeschlagene Massnahmenpaket soll verhindern, dass der Staat künftig Steuergelder einsetzen muss, um systemrelevante Banken zu retten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat begrüsst die vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht. Dies hält er in seiner am 20. April 2011 veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) über eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts fest.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 20. April 2011 beschlossen, das Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen auf den 1. Juni 2011 in Kraft zu setzen. Somit stehen Duty-free-Shops in den Schweizer Flughäfen künftig auch ankommenden Passagieren offen. Aufgrund der zu erwartenden Verlagerung der Einkäufe vom Ausland in die Schweiz kann mit zusätzlichen Arbeitsstellen und Mehrerträgen in den Zollfreiläden gerechnet werden.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.