Das Schlichtungsverfahren optimieren
Der Bundesrat will das Schlichtungsverfahren nach der Verweigerung oder Beschränkung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten optimieren. Er hat am 20. April 2011 die entsprechenden Änderungen der Verordnung zum Öffentlichkeitsgesetz auf den 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt.
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