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Ausländische «nicht LugÜ-Entscheide» als Arrestgrund?

Felix C. Meier-Dieterle
Felix C. Meier-Dieterle
Rechtsgebiete:

SchKG, Zivilprozessrecht

Zitiervorschlag: Felix C. Meier-Dieterle, Ausländische «nicht LugÜ-Entscheide» als Arrestgrund?, in: Jusletter 18. Juli 2011

Im neuen Arrestrecht, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, wurde ein neuer Arrestgrund geschaffen. Ist die Arrestforderung durch einen definitiven Rechtsöffnungstitel ausgewiesen, berechtigt dieser den Arrestgläubiger zu einem Arrest. Umstritten ist, ob auch ausländische Entscheide ausserhalb des Anwendungsbereichs des LugÜ definitive Rechtsöffnungstitel darstellen. Der Autor setzt sich mit den verschiedenen Argumentationen auseinander und plädiert dafür, dass auch «nicht LugÜ-Entscheide» einen Arrestgrund darstellen.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Botschaft, Lehrmeinungen
  • III. Argumentarium
    • 1. Motiv für die Gesetzesänderung
    • 2. Auslegung erforderlich?
    • 3. Einseitiges LugÜ Exequaturverfahren
    • 4. Ausländische Schiedssprüche
  • IV. Fazit
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