Bundesgericht verlangt Untersuchung zu Skiunfall
BGer – Die Strafverfolgungsbehörden dürfen bei folgenschweren Unfällen nicht auf die Durchführung einer Untersuchung verzichten. Das Bundesgericht verpflichtet die Berner Staatsanwaltschaft, einen Skiunfall in Wengen von 2010 genauer zu untersuchen. (BGE 1B_365/2011)
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