Ausländer- und Integrationsgesetz in Vernehmlassung
Der Bundesrat möchte das Integrationsrecht für alle verbindlicher und gegenseitiger gestalten. Er hat eine entsprechende Vernehmlassung zur Teilrevision des Ausländergesetzes sowie von fünf Gesetzen in Bundeszuständigkeit eröffnet. Die geplanten Anpassungen bilden einen grundlegenden Teil des vom Bundesrat verabschiedeten Integrationsplans. Bund und Kantone wollen die Integrationsförderung auf gemeinsame Ziele ausrichten und die finanziellen Mittel um bis zu 40 Millionen Franken erhöhen. Der Integrationsdialog mit allen wichtigen Partnern soll intensiviert werden.
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