Jusletter

Observation von IV-Versicherten: Wenn der Zweck die Mittel heiligt

Bemerkungen zu BGE 8C_272/2011 vom 11. November 2011

  • Autor/Autorin: Lucien Müller
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Grundrechte, Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Lucien Müller, Observation von IV-Versicherten: Wenn der Zweck die Mittel heiligt, in: Jusletter 19. Dezember 2011
Am 11. November 2011 hat das Bundesgericht in einem höchst problematischen Urteil entschieden, dass das Bildmaterial aus einer privatdetektivlichen Observation einer IV-Versicherten auch insofern rechtmässig erhoben worden ist, als dass es sich auf das Verhalten der Versicherten auf ihrem Balkon bezieht. Das Bundesgericht sieht den damit verbundenen, als geringfügig bezeichneten Grundrechtseingriff durch ein öffentliches Interesse sowie eine hinreichende gesetzliche Grundlage gedeckt und bejaht auch dessen Verhältnismässigkeit. Gleichzeitig erachtet das Bundesgericht auch den Tatbestand von Art. 179quater StGB als nicht erfüllt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt, Prozessgeschichte und Hintergrund des Entscheides
  • II. Zusammenfassung der Erwägungen
  • 1. Prozessuales
  • 2. Rechtmässigkeit der Observation: Begründung des Bundesgerichtes
  • 2.1. Zulässigkeit des Grundrechtseingriffs
  • 2.1.1 Observation als Grundrechtseingriff: Bestätigung der Rechtsprechung
  • 2.1.2 Eingriffsintensität und gesetzliche Grundlage
  • 2.1.3 Öffentliches Interesse
  • 2.1.4 Verhältnismässigkeit
  • 2.1.5. Ergebnis
  • 2.2. Keine Verletzung von Art. 179quater StGB
  • III. Bemerkungen
  • 1. Zur Zulässigkeit der Beschwerde
  • 2. Zur Grundrechtsrelevanz der Observation
  • 3. Zur Grundrechtsintensität der Observation
  • 3.1 Im öffentlichen Raum
  • 3.2 Im privaten Raum
  • 4. Zur angeblich hinreichenden gesetzlichen Grundlage
  • 5. Zum öffentlichen Interesse
  • 6. Zur Verhältnismässigkeit
  • 6.1 Grundsätzliche Bemerkungen
  • 6.2 Geeignetheit der Observation zur Missbrauchsbekämpfung?
  • 6.3 Erforderlichkeit der Observation?
  • 6.4 Zumutbarkeit der Observation?
  • 7. Zur Strafbarkeit nach Art. 179quater StGB
  • 7.1 Zum strafrechtlichen Schutz des Privatlebens in der Öffentlichkeit
  • 7.2 Zum strafrechtlichen Schutz durch Art. 179quater StGB im Privatbereich
  • IV. Abschliessende Bemerkungen
  • Literaturübersicht

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