Vernehmlassung zum Ausserprozessualen Zeugenschutz
Die Umsetzung des ausserprozessualen Zeugenschutzes in der Schweiz kommt voran. Im Dezember 2011 verabschiedete das Parlament das Zeugenschutzgesetz, am 18. Januar 2012 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung zur Verordnung eröffnet. Zur Vernehmlassung eingeladen sind die Kantone. Dies deshalb, weil der Verordnungsentwurf unter anderem Bestimmungen enthält, welche die finanzielle Beteiligung der Kantone am Betrieb der Zeugenschutzstelle betreffen.
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