| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Mit dem Inkrafttreten der StPO hat sich das schweizerische Strafrecht einer weiteren Vereinheitlichung unterzogen. Somit unterliegt nur noch der Straf- und Massnahmenvollzug der Zuständigkeit der Kantone. Insofern wurden die Gesetzgebungen der verschiedenen Kantone auf ihre Übereinstimmung mit den internationalen Konventionen und internen Texten in Sachen Menschenrechte überprüft. Die Ergebnisse dieser Studie bringen ans Licht, dass viele Kantone ihren inhaftierten Personen keinen ausreichenden Schutz bieten. Angesichts dieses Befundes analysiert der Autor, ob eine vereinheitlichte Lösung auf Bundesebene solche Mängel vermeiden würde.
Abstract
Der Beitrag befasst sich anhand eines konkreten Praxisfalles mit dem problematischen Unabhängigkeitserfordernis für nicht zum Vertrieb genehmigte ausländische kollektive Kapitalanlagen im Rahmen der erleichterten Meldepflicht nach Art. 17 Abs. 3 BEHV-FINMA. Die dazu interessierenden Erwägungen der zuständigen Offenlegungsstelle, welche sowohl für ausländische wie auch für schweizerische kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger bedeutsam sind, werden wiedergegeben und einer kritischen Würdigung unterzogen. Am Ende des Beitrages wird kurz auf die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Revision des Art. 17 BEHV-FINMA hinsichtlich des Unabhängigkeitsnachweises eingegangen.
Abstract
Beim Rechtsschutz in klaren Fällen handelt es sich um ein spezielles Summarverfahren. Ist die Sach- und Rechtslage liquid, soll die gesuchstellende Partei relativ rasch zu einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid kommen. Kann dagegen der Rechtsschutz nicht gewährt werden, weil die Sach- und/oder die Rechtslage nicht liquid ist bzw. sind, hat das Gericht einen Nichteintretensentscheid zu fällen. Der Beitrag untersucht, ob in diesem Kontext auch eine materielle Abweisung des Gesuchs möglich ist, denn die einschlägige Norm – Art. 257 ZPO – äussert sich diesbezüglich nicht explizit.
Abstract
BGer – Die Gemeinde Davos hat bei der fristlosen Entlassung eines altgedienten Primarlehrers korrekt gehandelt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der 2007 auf einer Schulreise gegenüber einer Schülerin handgreiflich geworden war. (BGE 8C_294/2011)
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BGer – Die Bergsenn AG muss ihren «Heidi-Alpen Bergkäse» nicht umbenennen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Herstellerfirma gutgeheissen. Laut Gericht verweist der Ausdruck «Heidi-Alpen» nicht auf eine Herkunft aus einem Sömmerungsgebiet. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_559/2011)
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BGer – Der Streit um den Nachlass des Malers Oskar Kokoschka sorgt weiter für Aufsehen. Der Neffe des Künstlers hatte ersucht, einen Richter aus dem Kanton Waadt auszuschliessen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen. (Urteil 5A_622/2011) (sk)
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BGer – Alkohol-Testkäufe durch Minderjährige gelten laut Bundesgericht als verdeckte Ermittlung. Fehlbare Händler können aus diesem Grund nicht strafrechtlich belangt werden, solange der Bund oder die Kantone die Verwertung der Beweise nicht ausdrücklich erlauben. (Urteil 6B_334/2011)
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BGer – Drei Hauptverantwortliche in der Affäre um die Winterthurer Krankenkasse KBV müssen definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der drei Männer abgewiesen, die mit fiktiven Versicherten 27 Millionen Franken erlangt hatten. (Urteil 6B_173/2011)
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BGer – Das Bundesverwaltungsgericht muss sich nochmals mit der Erhöhung des LSVA-Tarifs ab dem Jahr 2009 befassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von zwei Transportunternehmen gutgeheissen. Umstritten ist die Höhe der anzulastenden Stauzeitkosten. (Urteile 2C_751/2010 und 2C_752/2010)
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BGer – Ein 47-jähriger Marokkaner, der 2008 in Genf einer Prostituierten die Kehle durchgeschnitten hat, muss wegen Mordes definitiv für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 6B_485/2011)
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BVGer – Der Flughafen Altenrhein muss für die geplante Erweiterung des Fliegermuseums und den Neubau eines Hangars eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Recht gegeben. (Urteil A-8464/2010)
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BVGer – Die Eidgenossenschaft muss einem in Frankreich langjährig inhaftierten Schweizer keinen Computer kaufen, den er zur Absolvierung eines Fernstudiums benötigen würde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil C-3188/2010)
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Totalrevision der Bankenkonkursverordnung. Nötig wurde diese Revision, weil das Bankengesetz geändert wird: Am 1. September 2011 ist die neue Einlagensicherungsvorlage in Kraft getreten, im Verlaufe dieses Jahres sollen die neuen Bestimmungen der «Too big to fail»-Vorlage Rechtskraft erlangen. Die neue Bankeninsolvenzverordnung konkretisiert die gesetzlichen Regeln über die Sanierung von Banken. Sie gilt für alle Banken und Effektenhändler. Die Anhörung endet am 2. März 2012.
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Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit weiter verbessern. Dazu ist er bereit, parallel zu den bereits eingeleiteten Massnahmen in dem Bereich, die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zu übernehmen und umzusetzen. Im Zentrum steht dabei eine Verbesserung der strategischen und operativen Steuerung der flankierenden Massnahmen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.
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Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) soll künftig mit ihren ausländischen Partnerbehörden auch Finanzinformationen austauschen können. Dies soll die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verbessern sowie die Integrität des schweizerischen Finanzplatzes stärken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2012 den Vorentwurf für eine entsprechende Änderung des Geldwäschereigesetzes genehmigt und gleichzeitig die Vernehmlassung eröffnet.
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Die Umsetzung des ausserprozessualen Zeugenschutzes in der Schweiz kommt voran. Im Dezember 2011 verabschiedete das Parlament das Zeugenschutzgesetz, am 18. Januar 2012 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung zur Verordnung eröffnet. Zur Vernehmlassung eingeladen sind die Kantone. Dies deshalb, weil der Verordnungsentwurf unter anderem Bestimmungen enthält, welche die finanzielle Beteiligung der Kantone am Betrieb der Zeugenschutzstelle betreffen.
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Lebensmittel aus der EU sollen in der Schweiz nicht ohne weitere Auflagen verkauft werden dürfen. Nach der Nationalratskommission hat sich auch die zuständige Ständeratskommission dafür ausgesprochen, wieder ein strengeres Regime einzuführen.
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Auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) heisst die Vorschläge des Bundesrates für eine Revision des Tierschutzgesetzes praktisch auf der ganzen Linie gut. Neu sollen Durchfuhrregelungen von Schlachttieren durch die Schweiz auf Gesetzesstufe verankert werden. Auch werden die Kantone verpflichtet, den Bund über Vollzugsmassnahmen und Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zu informieren.
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Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) genehmigte eine Vorlage des Bundesrates betreffend die Quoten- und Gouvernanzreform des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Quotenreform führt zu einer Verdoppelung der ordentlichen Ressourcen des IWF. Sie sieht dabei eine namhafte Umverteilung der Quoten zugunsten der schnell wachsenden Schwellenländer vor. Schliesslich wird mit dieser Gouvernanzreform eine ausgewogene Vertretung der IWF-Mitglieder im Exekutivdirektorium angestrebt.
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